Quergeschrieben

Deine Feinde, die Radfahrer Deine Erzfeinde, die E-Scooter

Mobil ohne Auto am 20. Juni Stock Foto Scooter , Roller , Rollerverleih , Feierabend , Einkauf , City , Hetze , Mobilit
Mobil ohne Auto am 20. Juni Stock Foto Scooter , Roller , Rollerverleih , Feierabend , Einkauf , City , Hetze , Mobilit(c) IMAGO/Lobeca (IMAGO/Marcus Kaben)
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Die Regierung beschloss diese Woche neue Regeln, obwohl Rücksichtslosigkeit und nicht Vorschriften das Problem bei der Sicherheit im Straßenverkehr sind.

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Bevor jetzt wieder der Hinweis auf Alter und Unfähigkeit, mit der modernen Zeit zu gehen, kommt, zur Klarstellung ein Dementi: Die zunehmende Aufmerksamkeit auf und Verbesserungen für die Radfahrer sind zu begrüßen. Oder besser: wären. So aber ist die diese Woche im Ministerrat beschlossene 33. Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) wieder eine Aktion nach der Art des Hauses Österreich: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“

Gegen schärfere Bestimmungen zugunsten von Radfahrern und Fußgängern wie in anderen eher radtauglichen Staaten wäre nichts einzuwenden, ergäben sie ein stimmiges Konzept. Ein solches ist – so weit jetzt beschlossen – aber nicht zu erkennen. Nur ein Beispiel: In Zukunft müssen Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers im städtischen Gebiet 1,5 Meter Abstand halten. Nun kreuzen in Wien aber oft Fahrradwege die Spuren für Autos, um zwischen zwei von ihnen weiterzuführen. Diese Stellen sind sinnigerweise (blut)rot markiert. Wie dann 1,5 Meter Abstand zu halten ist und ob man ein Maßband mitführen muss, scheint unklar.

Oder die Erlaubnis, bei Rot rechts abzubiegen: Da viele Radfans jetzt schon Schutzwege und auch Ampelschaltungen auf Kreuzungen eher als unverbindliche Vorschläge denn als Anordnung zum Anhalten sehen, scheint diese Bestimmung eher eine Lizenz zur Disziplinlosigkeit zu sein. Laut ÖAMTC ereignen sich 50 Prozent aller Unfälle auf Kreuzungen.

Ein noch größeres Problem der letzten Zeit aber ist die Einhaltung der Regeln für E-Scooter, wie sie im Vorjahr in der 31. Novelle festgelegt wurden und flächendeckend missachtet werden. Laut Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge dürfen E-Scooter nicht auf Gehwegen, nicht in Fußgängerzonen, nicht gegen die Einbahn (mit Ausnahmen) verwendet werden. Es darf nur eine Person fahren. Scooter dürfen nicht mitten auf Gehsteigen abgestellt werden. Sie müssen dort binnen zwei Stunden vom Betreiber entfernt werden. Denkt jemand an die Gefahr für sehbehinderte Menschen?

Auch Benützer von E-Scootern halten Fußgängerschutzwege für Kann-Markierungen. Man kann sie beachten, muss aber nicht! Noch gefährlicher ist aber das Fahren auf Gehsteigen. E-Scooter sind meist geräuschloser als Fahrräder, weshalb man regelmäßig überrascht ist, überholt zu werden, und sich die Folgen eines ahnungslosen Schritts zur Seite nicht ausdenken möchte.

Eine interessante Stellungnahme zu dem Gesetz lieferte die Wirtschaftskammer ab: Es sei erforderlich, dass sich Radfahrer an die geltenden Regeln halten, Ausnahmen davon und die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe „lassen die Einhaltung der geplanten Vorschriften nicht erwarten“. Dies könnte zu einem Anstieg der Gefahren führen. Rad- und Scooterfahrer würden in die für „Fußgängerverkehr vorbehaltenen Verkehrsflächen vordringen“. Die Kammer schlägt eine Informationsoffensive für Rad- und Scooterfahrer vor, „um auf die geltenden Vorschriften hinzuweisen und zu deren Einhaltung und Rücksichtsnahme aufzufordern“. Netter Versuch!

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