Gastkommentar

Justiz unter den Fittichen des Ständestaats

OGH-Eingang Schmerlingplatz: Der Doppeladler, der in den 1930ern den einköpfigen Adler ersetzte.
OGH-Eingang Schmerlingplatz: Der Doppeladler, der in den 1930ern den einköpfigen Adler ersetzte.Die Presse/Clemens Fabry
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Über dem Eingang des Justizpalasts am Schmerlingplatz prangt der austrofaschistische Doppeladler. Ein erstaunliches Zeichen auf einem Gebäude, das für Justiz und Rechtsstaat steht. Erklärt wird es mit dem Denkmalschutz.

Wien. Bald 90 Jahre ist es her, dass die Regierung Dollfuß den Nationalrat de facto ausschaltete, ebenso den Verfassungsgerichtshof und die oppositionellen Parteien, die Pressefreiheit weitgehend beseitigte, die Sicherheitsexekutive und Justiz den Regierungsinteressen anpasste und ein breit gefächertes Instrumentarium repressiver Politik etablierte – im Detail nachzulesen im Standardwerk von Emmerich Tálos, „Das austrofaschistische Herrschaftssystem, Österreich 1933–1938“.

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Symbolhaft für die massiven Beschädigungen der rechtsstaatlichen Demokratie steht das Herrschaftszeichen jenes Systems, der austrofaschistische Doppeladler. Es ist mehr als erstaunlich, dass dieser in mehrfacher großer Ausführung die Portale des Sitzes eines der drei österreichischen Höchstgerichte dominiert, außerdem auf dem Gobelin des Verhandlungssaals des Obersten Gerichtshofs und 16-fach als Arkadenbrüstung im Halbstock zu sehen ist.

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