Niederösterreichs Landeshauptfrau wurde als Zeugin im Amtsmissbrauch-Prozess gegen FPÖ-Landesrat befragt. Es geht um die Unterbringung von Flüchtlingen in Drasenhofen.
Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ist am Montag im Prozess gegen Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und eine frühere Landesbedienstete als Zeugin geladen. Ebenfalls befragt werden soll laut Landesgericht St. Pölten u.a. Mistelbachs Bezirkshauptfrau Gerlinde Draxler. Waldhäusl und die Mitangeklagte bestreiten Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit der Verlegung von Minderjährigen in das mit Stacheldraht begrenzte Asylquartier Drasenhofen 2018. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die beiden Beschuldigten sollen laut Anklage zumindest 14 jugendliche Flüchtlinge in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt haben, weil sie die Verlegung in das Quartier Drasenhofen veranlasst haben. Damit seien die Jugendlichen einer "ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen" worden, so der Vorwurf. Nach Protesten hatte Mikl-Leitner am 30. November 2018, vier Tage nach Eröffnung der Unterkunft, die Verlegung der Flüchtlinge an einen anderen Standort angeordnet.
Mikl-Leitner: Stacheldraht hat „dort nichts verloren“
Am Montag betonte die Landeshauptfrau, die laut ihren Angaben das erste Mal vor Gericht aussagte, sie wolle einen "Beitrag zur Aufklärung leisten". Bilder des mit Stacheldraht begrenzten Quartiers an der Grenze zu Tschechien hätten die "Assoziation mit einem Gefängnis" entstehen lassen, erinnerte sie sich im Zeugenstand - und verwies auf ihre Aussagen von 2018, wonach ein Stacheldraht „dort nichts verloren“ habe. Sie sei damals von ihrem Büro darüber informiert worden, dass „es hier eine ganz klare Meinung der unabhängigen Kinder- und Jugendanwältin gibt, wonach diese Zustände nicht den Anforderungen entsprechen, um Kinder und Jugendliche unterzubringen“ - es habe etwa kein pädagogisches Konzept gegeben.
Deshalb habe sie gebeten, sofort die Verlegung in eine adäquate Einrichtung zu veranlassen. Weil sich Waldhäusl dafür nicht zuständig fühlte, sei der Verfassungsdienst gebeten worden, diese Sache juristisch zu prüfen. „Keinerlei Wahrnehmung" habe Mikl-Leitner hingegen bezüglich der Frage, ob die Jugendlichen durchgängig in der Grundversorgung waren. Auch über Planungen für das Asylquartier Drasenhofen will die Landeshauptfrau „keinerlei Informationen“ gehabt haben, weil dies in den Verantwortungsbereich des Landesrats falle.
Waldhäusl: „Von Gefängnis zu sprechen, ist scheinheilig“
Zu Waldhäusl meinte sie auf Frage der Richterin: "Ich denke schon, dass er gewusst hat, wofür er zuständig ist." Nach etwas mehr als zehn Minuten war die Befragung der Landeshauptfrau beendet.
Waldhäusl legte daraufhin dem Schöffensenat ein Foto eines mit Stacheldrahtzaun begrenzten Gebäudes in Zwentendorf (Bezirk Tulln) vor, in dem seinen Angaben zufolge 153 niederösterreichische Volksschulkinder ein Jahr lang unterrichtet wurden. Das sei damals nicht pädagogisch beanstandet worden. Es sei hier nicht geprüft geworden, ob die Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet sind. In Bezug auf Drasenhofen "von einem Gefängnis zu sprechen, ist für mich scheinheilig", meinte Waldhäusl. Die Übersiedlung von Flüchtlingen sei Sache der Einrichtungen, betonte die frühere Landesbedienstete. Wenn sich ein Jugendlicher geweigert habe, sei er auch nicht verlegt worden.
Die beiden Beschuldigten sollen laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zumindest 14 jugendliche Flüchtlinge in ihrem Recht auf Grundversorgung und Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft geschädigt haben, weil sie die Verlegung in das Quartier Drasenhofen veranlasst haben sollen. Damit seien die Jugendlichen einer „ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen" worden.
(APA/Red. )