Im Amtsmissbrauchs-Prozess gegen Niederösterreichs FPÖ-Asyl-Landesrat Gottfried Waldhäusl hatte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) ihren Zeugenauftritt. Es ging um das umstrittene Asylwerber-Quartier in Drasenhofen.
Montagmorgen im Landesgericht St. Pölten. Ein neuer Tag im Waldhäusl-Prozess. Der von Wien kommende Anwalt Manfred Ainedter steckt im Stau. Richterin Silvia Pöchacker und alle anderen warten geduldig – dasselbe tut auch die für neun Uhr geladene Zeugin Johanna Mikl-Leitner.
Als Ainedter – er verteidigt FPÖ-Integrations-Landesrat Gottfried Waldhäusl – dann da ist (ganz außer Atem), erklärt die Landeshauptfrau, warum sie Ende November 2018 die Verlegung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus einem mit Stacheldraht gesicherten Quartier in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) angeordnet hat. Nämlich weil zuvor die Einschätzung der Kinder- und Jugendanwaltschaft publik geworden sei. Demnach habe die Einrichtung im nördlichen Weinviertel nahe der tschechischen Grenze nicht den vorgeschriebenen Standards entsprochen. Ein pädagogisches Konzept habe gefehlt. Weil eben Teile der Liegenschaft mit Stacheldraht umzäunt waren, habe sie an ein Gefängnis denken müssen, gibt die Zeugin zu Protokoll.
Opposition und Medien haben damals Druck gemacht und das Thema „Stacheldraht“ angeprangert. Auch von unzureichender Möblierung und verschmutzten Sanitäreinrichtungen ist die Rede gewesen.
Seit Anfang Februar dieses Jahres läuft der Prozess gegen Waldhäusl. Er hat seinerzeit veranlasst, dass junge Flüchtlinge nach Drasenhofen kommen. Laut der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat er damit Amtsmissbrauch begangen. Denn er habe die Jugendlichen in ihren Rechten auf Grundversorgung geschädigt. Und sie – wiederum Stichwort: Stacheldraht – einer „ihre Persönlichkeitsentwicklung destabilisierenden Maßnahme unterworfen“. So steht es in der Anklageschrift.
Waldhäusl: „Waldviertler Bauer“
Beim Auftakt der Verhandlung hat sich Waldhäusl so beschrieben: „Ich bin ein gelernter Bauer aus dem Waldviertel.“ Seine „zwei Säulen“ seien: „Hausverstand und Sicherheit.“ In seiner Funktion als Landesrat habe er damals die minderjährigen Flüchtlinge, 16 Personen, zwei mit rechtskräftig negativem Asylbescheid, 14 mit laufendem Asylverfahren, nach Drasenhofen verlegt, um die Bevölkerung zu schützen.
Auch eine Überwachungskamera und ein Wachhund sind aufgeboten worden. Hermetisch abgeriegelt ist die Unterkunft aber nicht gewesen. Einige Bewohner verließen gleich am Anfang ihre neue Bleibe. Dazu hat Anwalt Ainedter zuletzt angemerkt: „Einer ist gleich mit dem Taxi nach Wien gefahren, zum Suchtgifthandel.“
Aber zurück zu der prominenten Zeugin. Sie sagt: Weil Waldhäusl sich damals nicht für die neuerliche Verlegung der Flüchtlinge bzw. für das Thema „Grundversorgung“ zuständig gefühlt habe, habe sie den Verfassungsdienst des Landes um eine Prüfung gebeten. Prinzipiell attestiert Mikl-Leitner dem Angeklagten: „Ich denke schon, dass er gewusst hat, wofür er zuständig ist.“
„Eine Volksschule hinter Stacheldraht"
Viele Fragen an die Zeugin werden nicht gestellt. Nach kurzem Auftritt wird die Landeshauptfrau aus dem Zeugenstand entlassen. Darauf ergreift Waldhäusl das Wort. Und hält ein Foto hoch. Man sieht ein eingezäuntes Areal. Laut dem Angeklagten sei dies das Gelände einer Volksschule in Zwentendorf, gleichsam im Schatten des stillliegenden Atomkraftwerks. Man sehe „eine Volksschule hinter Stacheldraht.“ Und: „Ein Jahr lang“ seien 153 Schüler dort unterrichtet worden. Waldhäusl: „Da bei Drasenhofen von einem Gefängnis zu sprechen finde ich scheinheilig.“ Und: „Bei den Schülern wurde auch nicht beanstandet, dass sie in ihrer persönlichen Entwicklung gefährdet sind.“
Dann kommt die damalige Leiterin der Asylunterkunft Drasenhofen in den Zeugenstand. Das endgültige Konzept der für straffällig gewordene Jugendliche gedachten Einrichtung will sie nicht gekannt haben. Ob sie Bedenken gehabt habe? „Eigentlich nicht, weil es Pro-forma-Geschichten waren.“ Die jungen Männer hätten „im Prinzip ein- und ausgehen können, wie sie wollten.“ Weiter: „Der Zaun hatte aus meiner Sicht nicht wirklich eine Bedeutung. Und der Hund hat zum Security-Mann gehört.“ Aber ja: „Es war definitiv Verbesserungsbedarf da.“ Es habe für die Inbetriebnahme „einfach an Zeit gefehlt“.
Urteil am 23. September?
Bleibt also abzuwarten, wie der Schöffensenat urteilen wird. Der letzte Verhandlungstag soll der 23. September sein. Waldhäusl hat zuletzt Gelassenheit demonstriert. Mit der Mitteilung: „Ich bin nicht der erste Politiker, der sich vor Gericht verantworten muss und werde nicht der letzte sein.“