Arbeitsdruck

AK fordert Anerkennung von Pflege als Schwerarbeit

96 Prozent der Pflegekräfte fühlen sich nach der Arbeit erschöpft, müde und gestresst.
96 Prozent der Pflegekräfte fühlen sich nach der Arbeit erschöpft, müde und gestresst.Die Presse
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Der Zugang zu Schwerarbeitspensionen soll so für Pflegekräfte ermöglicht werden. Die Voraussetzungen dafür seien derzeit sehr restriktiv, die Belastung und der Arbeitsdruck aber extrem.

Die Arbeiterkammer (AK) spricht sich dafür aus, stationäre und mobile Pflege als Schwerarbeit anzuerkennen und den Beschäftigten damit den Zugang zur Schwerarbeitspension zu ermöglichen. Derzeit seien die Voraussetzungen sehr restriktiv, kritisierte Wolfgang Panhölzl, Leiter der Abteilung Sozialversicherung in der AK Wien, am Dienstag vor Journalisten. Studien würden hohe körperliche und psychische Belastungen und einen extremen Arbeitsdruck in der Branche belegen.

Die AK verwies etwa auf eine im April durchgeführte Social Media Umfrage unter 2210 Beschäftigten, davon mehr als 600 aus dem Gesundheits- und Pflegebereich. Dass sie ihren Beruf bis zur Pension ausüben können werden, bezweifeln demnach 72 Prozent der Personen aus der Pflege. 96 Prozent fühlen sich nach der Arbeit erschöpft, müde und gestresst, 66 Prozent haben Rücken- oder Kopfschmerzen, 62 Prozent beides. All diese Werte seien um bis zu zehn Prozent höher als in anderen Branchen, hieß es.

Es braucht „ein Licht am Ende des Tunnels"

Silvia Rosoli, Chefin der Abteilung Gesundheitsberuferecht und Pflegepolitik, verwies auch auf eine Studie aus dem Vorjahr, die hohe Belastungen durch Depressionssymptome und Angst ergeben hatte. Es brauche deshalb ein Szenario für das Ende des Berufslebens, "ein Licht am Ende des Tunnels", sagte sie.

Laut Panhölzl wäre dies - auch angesichts der Anhebung des Regelpensionsalters bei Frauen ab 2024 - die Schwerarbeitspension, die (mit 45 Versicherungsjahren sowie zehn Schwerarbeitsjahren in den letzten 20 Jahren) mit 60 angetreten werden kann und bei der die Abschläge pro Jahr nur 1,8 Prozent betragen (gegenüber 5,1 Prozent bei der Korridorpension). Die Anspruchsvoraussetzungen, festgelegt in einer Verordnung aus dem Jahr 2007, seien aber zu streng.

Derzeit werde etwa nur die Palliativpflege als psychisch belastende Arbeit anerkannt, reine Nachtarbeit werde nicht berücksichtigt (sondern nur Wechsel zwischen Tag und Nacht), ebenso wenig wie eine physische und psychische Mehrfachbelastung. Auch die Kalorienverbrauchsregelung (hier muss an 15 Arbeitstagen pro Monat ein bestimmter Wert überstiegen werden, in der Pflege mit Zwölfstundenschichten sind es aber nur 13) gehört aus AK-Sicht angepasst. Zudem müssten Ausbildungszeiten berücksichtigt und der Schul- und Studienzeitennachkauf günstiger werden, so die Forderungen der AK.

(APA)

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