Arbeitsrecht

Angestellte verweigern Covid-Impfung: Kündigung laut Urteil zu Recht

(c) Die Presse/Clemens Fabry (Clemens Fabry)
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Im Fall zweier Angestellter, die einen Job mit Patientenkontakt in Spitälern und Pflegeeinrichtungen ausübten, gab das Arbeits- und Sozialgericht Wien dem Arbeitgeber recht.

Wien. Wenn sich ein Arbeitnehmer weigert, sich gegen Covid impfen zu lassen: Kann dann das Dienstverhältnis gekündigt werden, ohne dass es sich um eine unzulässige Motivkündigung handelt? Das ist umstritten, das Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG) hat es nun in einem Fall bejaht.

Es ging um zwei Angestellte eines Dienstleisters, der in Krankenhäusern, Pflegestationen und ähnlichen Einrichtungen nichtärztliche Serviceleistungen erbringt. Die Dienstnehmer haben direkten Patientenkontakt. Ab 8. November 2021 galt in den betreffenden Einrichtungen die 2G-Regel, der Zutritt war nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.

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