Im Versicherungsrecht sind Schiedsklauseln hierzulande noch selten – was laut Experten ein Fehler ist.
Wien. Sie hat ihre Vorteile, trotzdem ist sie in Österreich noch nicht in allen Rechtsbereichen, für die sie sich eignet, so wirklich angekommen – die Schiedsgerichtsbarkeit. Das betrifft auch das Versicherungswesen: Da ist es zwar bei internationalen Rückversicherungsverträgen längst üblich, sich auf eine Schiedsklausel zu einigen. In Verträgen zwischen heimischen Unternehmen und ihren Versicheren sind Schiedsvereinbarungen jedoch noch eher selten.
Anders als etwa in Großbritannien: Dort werde in dem Bereich bereits „die Mehrzahl der Streitigkeiten vor Schiedsgerichten ausgetragen“, sagt Dietmar Czernich, Partner bei CHG Rechtsanwälte und Honorarprofessor an der Universität Innsbruck, zur „Presse“. Anlass für das Gespräch war eine Tagung zum Thema „Schiedsverfahren im Versicherungsrecht“, die vor rund einem Monat in Wien stattfand.