Porträt

Kurz-Getreue wird Volksanwältin

Gaby Schwarz.
Gaby Schwarz.Clemens Fabry/Die Presse
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Gaby Schwarz, in türkisen Zeiten Vizegeneralsekretärin der ÖVP, löst Werner Amon ab. Die Opposition ist skeptisch.

In der ÖVP ist gerade einiges in Bewegung. Ein Landeshauptmann nach dem anderen tritt oder zieht sich zurück. Und im medialen Rummel um den Vorarlberger Markus Wallner (siehe Seite 1) wäre am Mittwoch eine Personalie beinahe untergegangen: Das Klubpräsidium hat nämlich Gaby Schwarz, unter Sebastian Kurz Vizegeneralsekretärin der Partei, als neue Volksanwältin nominiert. Die 59-Jährige folgt auf Werner Amon, der Landesrat in der Steiermark wird.

Als Gesundheits- und Mediensprecherin habe sich Schwarz in den vergangenen Jahren „für die Belange der Menschen eingesetzt“, rechtfertigte ÖVP-Klubobmann August Wöginger die Entscheidung. Bestätigt werden muss der Personalvorschlag noch von der Vollversammlung des ÖVP-Klubs und schließlich vom Nationalrat. Aber mit dem Koalitionspartner ist wohl alles akkordiert: Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner bescheinigte der Volksanwältin in spe am Mittwoch Engagement, Zielstrebigkeit und einen „pragmatischen Zugang“ beim Lösen von Problemen.

Politisch bzw. parteipolitisch ist Gaby Schwarz erblich vorbelastet: Ihr Vater Alois war von 1990 bis 2002 Bürgermeister von Eisenstadt. Die Tochter aber verbrachte die längste Zeit ihrer beruflichen Laufbahn beim ORF Burgenland. Gaby Schwarz war eine der ersten Moderatorinnen von „Burgenland heute“ und später unter anderem Programmchefin von Radio Burgenland. Ab 2014 leitete sie auch die Krisenintervention beim Roten Kreuz. Beim „Dankesfest“ für die Flüchtlingshelfer im Sommer 2016 in Eisenstadt lernte sie den damaligen Außenminister kennen. Ein Jahr später war Sebastian Kurz ÖVP-Obmann und fragte Schwarz, ob sie bei der Nationalratswahl im Herbst Spitzenkandidatin im Burgenland werden wolle. Sie habe damals, im Alter von 55 Jahren, eine völlig neue Chance bekommen, sagte Schwarz einmal der „Presse am Sonntag“.

„Paradebeispiel einer Parteisoldatin“

Für eine Quereinsteigerin fand sie sich im Parlament recht schnell zurecht, wurde Gesundheitssprecherin, Vizeklubchefin und von ihrer Partei in den BVT-U-Ausschuss geschickt. Nach der Nationalratswahl 2019 stieg Schwarz dann zur stellvertretenden ÖVP-Generalsekretärin auf, zuständig für den Außenauftritt der Partei, nachdem Generalsekretär Axel Melchior die mediale Öffentlichkeit eher scheute. Bei TV-Auftritten profitierte Schwarz von ihrer langjährigen Erfahrung – die wohl einer der Gründe für ihre Nominierung als Volksanwältin war.

Die Begeisterung der Opposition hält sich jedoch in Grenzen. SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan nennt Schwarz eine „türkise ÖVP-Hardlinerin“. Wobei er die Hoffnung hat, dass sie ihr „parteipolitisches Korsett“ rasch ablegen wird. Die FPÖ ist da weniger optimistisch: Schwarz sei das „Paradebeispiel einer Parteisoldatin, die das Wohl der ÖVP über jenes der Bevölkerung stelle“.

Die Erinnerungen an eine Pressekonferenz vom September 2021 sind offenbar noch recht frisch. Damals richtete Schwarz der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aus, dass sie in der ÖVP-Zentrale nichts finden würde: „Es ist nichts mehr da.“ Sämtliche Daten seien gelöscht worden. Beeindrucken ließ sich die WKStA davon nicht: Eine Woche später kam es zu einer Hausdurchsuchung in der Lichtenfelsgasse.

Nach dem Rücktritt von Sebastian Kurz im Dezember musste auch Gaby Schwarz die ÖVP-Zentrale verlassen. Karl Nehammer setzt auf Laura Sachslehner und Alexander Pröll, hat aber ein gutes Einvernehmen mit Schwarz – und befürwortete ihren Wechsel in die Volksanwaltschaft. Dort trifft sie nun auf ihre Kollegen Bernhard Achitz (SPÖ) und Walter Rosenkranz (FPÖ). Man werde sich erst anschauen müssen, ob sie dem Anforderungsprofil für Volksanwälte entspreche, also im Bereich Menschenrechte kompetent sei, sagte Neos-Vizeklubchef Nikolaus Scherak. Anders als Achitz und Rosenkranz ist Schwarz keine Juristin, sie hat Publizistik und Politikwissenschaften studiert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2022)

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