Keine Geschlechtsbezeichnungen

Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für kleines Wahlrechtspaket

In dem von ÖVP und Grünen vorgelegten Gesetzentwurf werden "Männer" und "Frauen“ zu „Personen“. Das Geschlecht von Wahlberechtigten wird nicht mehr erfasst.

Der Verfassungsausschuss hat am Mittwoch grünes Licht für ein kleines Wahlrechtspaket gegeben. In dem von ÖVP und Grünen vorgelegten Gesetzentwurf werden unter anderem alle Bezeichnungen entfernt, die das Geschlecht der Wähler nennen. Zudem soll ein neues Wahlsprengel-Tool die administrative Abwicklung von Wahlen erleichtern. Ein größeres Wahlrechtspaket stellte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl für den Herbst in Aussicht.

Konkret sieht das Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 vor, aus der Nationalrats-Wahlordnung und anderen Wahlgesetzen alle Bezeichnungen zu entfernen, die auf "Männer" und "Frauen" abstellen oder eine Unterscheidung zwischen "männlich" und "weiblich" treffen. Künftig ist nur noch von "Personen" die Rede, das Geschlecht einer wahlberechtigten Person wird nicht mehr erfasst. Zudem wird dem Umstand Rechnung getragen, dass einzelne Wahlsprengel - historisch gewachsen - außerhalb der jeweiligen Gemeindegrenzen liegen, wie sich im Zuge der Europawahl 2019 herausgestellt hat. Gemeindewahl-bzw. Bezirkswahlbehörden haben künftig verpflichtend dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Wahlsprengel-Ergebnisse im Internet veröffentlicht werden.

Um die Abgrenzung und Administration der Wahlsprengel zu erleichtern, soll es künftig ein Zentrales Wahlsprengeltool (ZeWaT) geben, das vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bereitzustellen ist. Dieses soll auf dem jetzt schon vorhandenen - geocodierten - Adressregister aufbauen, das im Rahmen des Grenzkatasters geführt wird. Das Tool soll den vollziehenden Behörden dazu dienen, die Zuordnungen neu errichteter Gebäude zu den einzelnen Wahlsprengeln vorzunehmen und die Lage sowie die Ausstattung der Wahllokale bzw. Eintragungslokale zu erfassen. Auch die Administration der sogenannten "zweiten Chance" soll über das Tool abgewickelt werden: Dabei geht es um die Rückholung und Bereitstellung jener Wahlkarten durch die Gemeindewahlbehörden, die in geschlossenen Postämtern gestrandet sind, weil sie von den Wahlberechtigten nicht rechtzeitig vor der Wahl abgeholt wurden. Bei der Abstimmung mitberücksichtigt wurde auch ein Abänderungsantrag, der jedoch nur technische Korrekturen enthält.

Die Gesetzesnovelle wird daneben auch dazu genutzt, um im Vermessungsgesetz einige weitere anstehende Anpassungen vorzunehmen. Das betrifft etwa die Möglichkeit der Bereinigung von Verwaltungsgrenzen und die Aufnahme von Gebäudehöhen in das Adressregister. Zudem soll im Bereich der für Verkehrsrouting maßgeblichen Graphenintegrationsplattform (GIP) sichergestellt werden, dass für jede Adresse in Österreich einheitliche Voraussetzungen gelten. Auf der GIP baut etwa der Pendlerrechner des Finanzministeriums auf.

Dienstrechts-Novelle für Lehrpersonal

Passiert hat den Ausschuss außerdem eine Dienstrechts-Novelle, die insbesondere dienst- und besoldungsrechtliche Regelungen für Lehrerinnen und Lehrer umfasst. Dabei geht es etwa um die Vergütung des Unterrichts an der Sommerschule, erweiterte Möglichkeiten für den Quereinstieg in den Lehrerberuf und geänderte Bestimmungen in Bezug auf die sogenannte Induktionsphase für Junglehrer.

Konkret werden Studierende oder Absolventen eines Lehramtsstudiums für den Unterricht an der Sommerschule künftig 30 Euro pro Wochenstunde erhalten, für aktive Lehrer ist ein Betrag von 50 Euro vorgesehen. Alternativ ist eine Einrechnung der Unterrichtsstunden in die Lehrverpflichtung für das nächstfolgende Schuljahr möglich, wobei 36 Stunden in der Sommerschule einer wöchentlichen Unterrichtsstunde entsprechen sollen. Der Einsatz von Lehrern an der Sommerschule bleibt freiwillig, erfolgte Anmeldungen werden zur Gewährleistung der Planungssicherheit aber verbindlich sein.

Mit den erweiterten Möglichkeiten zum Quereinstieg in den Lehrerberuf wollen die Regierungsparteien nicht zuletzt drohendem Personalmangel an manchen Schulen vorbeugen. So wird es Schulen künftig ermöglicht, auch abseits von berufsbildenen Fächern Hochschulabsolventen mit einer geeigneten Ausbildung und dreijähriger Berufspraxis für den Unterricht zu rekrutieren, sofern zu wenig ausgebildetes Lehrpersonal zur Verfügung steht. Die fehlende pädagogische Ausbildung soll von den Betroffenen in einem berufsbegleitend zu absolvierenden Hochschullehrgang nachzuholen sein.

Zudem wird bereits im Vorfeld des Bewerbungsverfahrens die grundsätzliche pädagogische Eignung der interessierten Quereinsteiger geprüft, wenn diese Gegenstände der Allgemeinbildung unterrichten sollen. Dazu richtet das Bildungsministerium gemeinsam mit den Bildungsdirektionen eine Zertifizierungskommission ein. Zwar gibt es schon jetzt vielfältige Quereinstiegsmöglichkeiten in den Lehrerberuf: Sie betreffen aber vorrangig berufsbildende Fächer bzw. stehen nur Absolventen facheinschlägiger Studien - etwa der Diplomstudien Mathematik und Physik oder einer Dolmetschausbildung im Bereich des Fremdsprachenunterrichts - offen.

Was die einjährige Induktionsphase für Junglehrer betrifft, sieht die Dienstrechts-Novelle unter anderem den Entfall des bisher durch die Mentorin bzw. den Mentor zu erstellenden Gutachtens vor. Stattdessen soll die Schulleitung eine Dienstbeschreibung über den Verwendungserfolg verfassen. Zudem kann die Induktionsphase bei entsprechendem Verwendungserfolg verkürzt und somit bereits im Frühjahr beendet werden. Darüber hinaus müssen neue Lehrer künftig unmittelbar vor ihrem ersten Unterrichtsjahr eine ein- bis zweiwöchige Einführungslehrveranstaltung besuchen, in der unter anderem die Strukturen und Rechtsgrundlagen des Schulwesens und Unterrichtsmethoden vermittelt werden.

Die Opposition stimmte vorerst geschlossen gegen die Novelle, ohne damit der endgültigen Abstimmung im Plenum vorgreifen zu wollen. Es sei zu wenig Zeit gewesen, um den erst gestern verschickten umfangreichen Abänderungsantrag zu prüfen, hoben Nikolaus Scherak (NEOS), Christian Lausch (FPÖ) und Sabine Schatz (SPÖ) unisono hervor.

(APA)

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