Amtsgeheimnis

Verhandlung gegen OStA-Chef Fuchs findet in Innsbruck statt

Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs
Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs(c) Helmut Fohringer, APA
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Dem leitenden Wiener Oberstaatsanwalt wird vorgeworfen, das Amtsgeheimnis verletzt und eine falsche Beweisaussage im Ibiza-U-Ausschuss begangen zu haben.

Der leitende Wiener Oberstaatsanwalt (OStA) Johann Fuchs muss am 1. Juli vor dem Innsbrucker Landesgericht wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses und falscher Beweisaussage im Ibiza-U-Ausschuss verantworten. Als einziger Zeuge geladen ist der suspendierte Sektionschef Christian Pilnacek, die Aussagen von zwei weiteren Zeugen aus dem Justizbereich werden lediglich verlesen, sagte Gerichtssprecher Andreas Stutter.

Fuchs wird vorgeworfen, Pilnacek im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin vorbereite. Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich von einem Artikel der Journalistin - die laut Stutter vom Gericht nicht als Zeugin für den Prozess in Innsbruck geladen wurde - angegriffen gefühlt. Deren tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde allerdings mangels begründeten Anfangsverdachts zurückgelegt.

Die mutmaßliche Falschaussage bezieht sich auf Fuchs' Auftritt im Ibiza-Untersuchungsausschuss vom März 2020. Dort hatte er ausgesagt, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile weitergegeben zu haben. Er könne dies daher weder bestätigen noch ausschließen.

Dem OStA-Chef, dessen Suspendierung vom OGH wieder aufgehoben worden war, drohen bis zu drei Jahre Haft. Die Verhandlung findet aus möglichen Befangenheitsgründen in Innsbruck statt.

(APA)

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