Kinderschutz

Tätigkeitsverbote im Jugendbereich: Experten warnen vor "Schnellschuss"

Der Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren verlangt, in die Gesetzwerdung eingebunden zu werden. Er mahnt dabei zu einem „besonnen, konzentrierten Vorgehen“.

Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) sprachen sich kürzlich für ein generelles Berufs- und Tätigkeitsverbot in der Kinder- und Jugendarbeit für Menschen, die wegen Kindesmissbrauch vorbestraft sind, aus. Sie kündigten zudem einen entsprechenden Gesetzesentwurf an. Der Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren warnt nun vor einem legistischen "Schnellschuss". Vielmehr sei ein "besonnenes, konzentriertes Vorgehen" gefragt.

Der Vorstoß der Politik in Richtung Verbesserungen im Kinderschutz und Stärkung der Ressourcen sei sehr zu begrüßen, betonte Geschäftsführerin Martina Wolf. Allerdings bedürfe es dafür mehr als strafrechtlicher Veränderungen. Benötigt werde ein nachhaltig wirksames, bundesweit geltendes Kinderschutzpaket, das sowohl präventive Maßnahmen beinhaltet als auch den Ausbau der Intervention und Vernetzung zum Ziel hat.

Experten in Gesetzwerdung einbinden

Der Verband bekräftigte am Donnerstag ein bundesweites Kinderschutzgesetz. „Und wenn man den Kinderschutz wieder auf Bundesebene hebt, sollten Expertinnen und Experten in die Gesetzwerdung eingebunden werden. So oft werden Gesetze ja nicht geändert. Daher sollte dabei nicht gehudelt werden", meinte Wolf.

Darüber hinaus verlangen die Kinderschutzzentren eine permanente Kindeswohlkommission, die als Ansprechstelle dient. Sie soll zudem bei Anlassfällen koordinieren und in Abstimmung mit regionalen Fachstellen tätig werden.

Chance auf bundesweite Maßnahmen

„Auch ein umfassendes Monitoring der Einhaltung der Kinderrechte sowohl strukturell als auch im konkreten Einzelfall ist in Österreich derzeit nicht umgesetzt", kritisierte Hedwig Wölfl, stellvertretende Vorsitzende im Bundesverband und Geschäftsführerin der Kinderschutzorganisation Möwe. Das gehöre geändert und im Kinderschutzgesetz verankert.

Dieses Gesetz biete die Chance auf bundesweite Maßnahmen, um Gewalt zu verhindern und Kriterien für Anbieterinnen und Anbieter von Kursen für Kinder und Jugendliche festzulegen. „Die Qualitätskontrolle von Kinderschutz und Angeboten im Kinder- und Jugendbereich muss bundesweit erfolgen", bekräftigte der Verband.

Eine regelmäßige Überprüfung sei hier unabdingbar: „Dazu gehören gelebte Kinderschutzkonzepte, verbindliche Vorgaben, was die Aufnahme und Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft, sowie regelmäßige, kinderschutzspezifische Fortbildung und Supervision“, meinten die Kinderschutzzentren.

(APA)

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