„Cyber-Grooming“: Internet als Sexfalle für Kinder

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bdquoCyberGroomingldquo Internet Sexfalle fuer(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Wer im Internet beispielsweise in Chat-Rooms sexuelle Kontakte mit Unmündigen anbahnt, muss ab Mitte 2011 mit Haft rechnen. Österreich ist das dritte Land in der EU, das dies unter Strafe stellt.

Wien/Brüssel. Österreich hat voriges Jahr als eines der ersten Länder Europas den wissentlichen Internet-Zugriff auf pornografische Darstellungen Minderjähriger unter Strafe gestellt. Nun wird im Kampf gegen Kindesmissbrauch das Strafgesetzbuch neuerlich erweitert: Das – via Internet vorgenommene – Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern oder Unmündigen (Unter-14-Jährigen) soll ab Mitte nächsten Jahres unter Strafe stehen.

Laut einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie hat sich Österreich verpflichtet, in dieser Richtung aktiv zu werden. Abgesehen von internationalen Verpflichtungen wolle man in Österreich „eine Vorreiterrolle spielen“, teilte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner der „Presse“ am Freitag vor dem Rat der Justiz- und Innenminister aus Brüssel mit.

„Ältere Pädophile nutzen das Internet beinhart aus“, sagte die Ministerin. Dieses „Cyber-Grooming“ (gezieltes Vorbereiten von Treffen mit Kindern zwecks sexueller Handlungen) wolle sie mit dem neuen Tatbestand bekämpfen. Dabei wolle sie strenger vorgehen, als sie gemäß EU-Richtlinie müsste. Auf internationaler Ebene besteht derzeit die Verpflichtung, eine Strafobergrenze von einem Jahr Gefängnis festzusetzen. Bandion-Ortner: „Ich denke für Österreich an eine Höchststrafe von zwei oder drei Jahren Haft.“

Welches Verhalten soll nun genau unter Strafe gestellt werden? „Der Täter muss mit dem Vorsatz handeln, bei einem späteren Treffen sexuelle Handlungen an einem Kind vorzunehmen oder mit dem Kind kinderpornographisches Material herzustellen“, heißt es in einer Information des Justizministeriums.

Austausch von Nacktfotos

Als „typisch“ wird demnach folgender Tatablauf betrachtet: Ein Täter nimmt in einem Chat-Room Kontakt zu einer sexuell unmündigen Person auf. Dabei hat er die Absicht, in (strafbaren) sexuellen Kontakt zu seinem Opfer zu treten. Er schlägt nach einigem Hin und Her ein konkretes Treffen vor.

In der Praxis geben sich Erwachsene im Internet häufig als Kinder oder Jugendliche aus. Beim fortgesetzten Chat versuchen sie das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen. Oft werden auch Nacktfotos getauscht, wobei die Hemmschwelle auf Seiten der Opfer gesenkt werden soll. So kann ein Kind nach und nach zur Herstellung von kinderpornographischem Material per Digitalkamera oder Web-Cam überredet werden.

„In Europa hat erst Schweden diese Art von Kindesmissbrauch unter Strafe gestellt, Finnland ist dabei die Strafbarkeit umzusetzen“, ergänzte Bandion-Ortner. Und dann, als drittes Land Europas, sei Österreich an der Reihe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2010)

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