Culture Clash

Guter Spruch

Egal, was man von Abtreibung hält: „Roe vs. Wade“ war ein Meilenstein – für den Trend der Höchstgerichte, Herren statt Hüter der Verfassung zu sein. Gut, dass es eine Zäsur gibt.

Der Höchstgerichtsentscheid „Roe vs. Wade“ hat 1973 in den USA ein verfassungsmäßig geschütztes Grundrecht auf Abtreibung postuliert und damit den US-Bundesstaaten in bestimmtem Ausmaß Abtreibungsverbote verboten. „Dobbs vs. Jackson Women's Health Organisation“ hat das nun aufgehoben und damit die Hoheit über Abtreibungsgesetze wieder an die Parlamente der Bundesstaaten zurückgegeben. Im Kern dieses Richterspruchs ging es nicht darum, ob Abtreibung gut oder böse ist, sondern darum, dass ein Grundrecht auf Abtreibung eben nicht plausibel aus der US-Verfassung ableitbar ist. Hier liegt die Tragweite von „Dobbs“: Er bremst den Trend, dass Richter mittels einer immer freieren Interpretation die Verfassung ergänzen, was aber sinnvollerweise den Parlamenten zukommt. Auch in Europa gibt es diesen Trend. Hier ist die Generalbevollmächtigung, jeglichen Zeitgeist am Parlament vorbei in die Verfassung zu hieven, nicht der 14. Verfassungszusatz, sondern die Menschenrechtskataloge im Verfassungsrang.

Der Schlüsselsatz in „Dobbs“ bezieht sich auf eines der Kriterien, anhand derer man ein in der Verfassung nicht angeführtes Grundrecht als dennoch existent (und vom Willen des Verfassungsgebers umfasst) annehmen kann, nämlich dass es „ein wesentlicher Teil des Systems der geordneten Freiheit dieser Nation“ ist: „Wenn man interpretiert, was mit ,Freiheit‘ gemeint ist, muss sich das Gericht gegen die natürliche menschliche Neigung wappnen, das, was der 14. Verfassungszusatz schützt, mit den leidenschaftlichen Ansichten des Gerichts zu verwechseln, welche Freiheiten denn die Amerikaner genießen sollten.“ Weil Richter nur anwenden dürfen, was an Verfassung da ist. Wollen sie selber Recht setzen, sollten sie in die Politik gehen.

Beim Thema Abtreibung ist die entscheidende Frage, ob es sich beim ungeborenen Kind um einen Menschen handelt, dem der Staat die schützende Hand nicht entziehen darf, eine weltanschauliche, abhängig vom persönlichen Menschenbild. Das gehört nicht im Supreme Court verhandelt, sondern im Volk, und ist daher Sache der Politik und der gewählten Volksvertreter. Wenn man den Inhalt unserer Grundrechte den Höchstrichtern – oder dem 18-köpfigen UN-Menschenrechtsausschuss – überlässt, dann darf man sich nicht wundern, wenn immer mehr Menschen dagegen aufstehen, dass ferne Eliten über ihre Köpfe hinweg den Gang der Welt bestimmen. Insofern ist die Rückgabe der Abtreibungsfrage in den USA an die Parlamente eine hoffentlich auf Europa ausstrahlende Stärkung der Demokratie.

Der Autor war stv. Chefredakteur der „Presse“ und ist nun Kommunikationschef der Erzdiözese Wien.

meinung@diepresse.com

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.06.2022)

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