Wien prescht bei viertem Stich vor - für alle ab 12 Jahren

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Wenn der Drittstich sechs Monate her ist, dann gibt es die Bitte zur Auffrischung. Wenn jemand schon nach vier Monaten will, ist das möglich.

Wien vereinfacht den Zugang zur vierten Corona-Impfung. Ab sofort können sich alle Städter ab zwölf Jahren, deren Dritt-Impfung bereits sechs Monate her ist, die Auffrischungsimpfung holen. "Diese Leute bitte wir, so schnell wie möglich auffrischen zu gehen. Wer das schon nach vier Monaten machen will, dem werden wir das in allen städtischen Impfzentren ermöglichen und niemandem verwehren", sagte Mario Dujakovic, Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Das aktuelle Covid-Impfschema bei mRNA-Impfstoffen sieht vor, dass es für die Grundimmunisierung drei Impfungen braucht. Dann erfolgt die vierte Auffrischungsimpfung. Mit dem am heutigen Sonntag angekündigten Schritt reizt die Stadt die Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) nach Möglichkeit aus.

Warum schon nach vier Monaten?

Diese sehen bei medizinischer Indikation oder bei epidemiologischen Anlässen die Möglichkeit einer Impfung vor. "Unter epidemiologische Ereignisse fallen zum Beispiel die vor uns liegende Infektionswelle im Sommer, der Kontakt zu Personen mit Risikoerkrankungen, eigene Risikoerkrankungen, der Besuch von Angehörigen vulnerabler Gruppen oder auch bei hoher Kontaktfrequenz im Alltag, insbesondere am Arbeitsplatz, bei Veranstaltungen oder vor anstehenden Auslandsreisen", so Dujakovic. Das rechtfertige aufgrund der aktuellen Situation ein Möglichmachen der Viert-Impfung auch bereits nach vier Monaten.

Mit diesem Schritt prescht Wien voraus. In den restlichen Bundesländern gelten indes die Empfehlungen des NIG. Hierbei wird derzeit ein vierter Stich für Personen ab 80 Jahren dezidiert vorgeschlagen, für Über-65-Jährige lautet die NIG-Vorgabe, dass eine solche Auffrischung erfolgen "kann". Für jüngere Personen ist die Viert-Impfung derzeit nicht empfohlen, soll aber auf Wunsch auch "nicht vorenthalten werden". Was die Fristen anbelangt, so weist das NIG darauf hin, dass auf persönlichen Wunsch eine Auffrischungsimpfung frühestens ab vier Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (dritte Impfung) verabreicht werden kann, empfiehlt diese jedoch nach sechs Monaten.

Darüber hinaus riet das Rathaus in einer Aussendung allen Personen, die Grundimmunisierung rasch abzuschließen. "Nachdem die größte Schutzwirkung erst nach Abschluss der Grundimmunisierung erwirkt werden kann, wird allen Wienerinnen und Wienern, deren zweite Impfung vier Monate oder länger her ist, ehestmöglich eine dritte Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen", hieß es. Für Kinder und Erwachsene ab fünf Jahren wird eine Drittimpfung sechs Monate nach dem Zweitstich angeboten. Ist man zwölf Jahre oder älter, kann die dritte Impfung auf eigenen Wunsch auch schon vier Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Die Viert-Impfung ist nur für Personen über zwölf Jahre vorgesehen. Kommt es zu einer Corona-Infektion, verschiebt sich die Frist für die folgende Impfung.

(APA)

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