Absonderung

Rauch: Änderungen bei Corona-Quarantäne werden geprüft

APA/ROLAND SCHLAGER
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Vorerst bleibe aber alles beim Alten. Man erarbeite jedoch gerade Pläne für die kommenden Monate und mache sich über das Thema Gedanken.

Angesichts der milderen Corona-Verläufe durch Omikron und der durch die vielen Absonderungen verursachten Probleme gibt es auch in Österreich Überlegungen, die Quarantäne- und Absonderungsregeln zu ändern. Zwar seien aktuell keine Schritte geplant. Allerdings erarbeite man derzeit Pläne für die kommenden Monate - und mache sich auch zu diesem Thema Gedanken, hieß es aus dem Gesundheitsressort. Zuerst hatte die „Kronenzeitung“ über dieses Thema berichtet.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) bestätigte dazu im „Ö1"-Mittagsjournal, dass es derartige Überlegungen gibt: „Wir bereiten uns seit Monaten auf den Sommer und den Herbst vor. Teil dieser Vorbereitung ist auch zu prüfen, wie gehen wir um mit Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen."

Vorerst bleibt alles beim Alten

Man schaue sich natürlich auch an, ob man Möglichkeiten habe, mit Absonderungsmaßnahmen und Verkehrsbeschränkungen anders umzugehen. „Das ist in Prüfung." Einen „Geheimplan", wie die „Kronenzeitung" die Überlegungen nannte, gebe es aber nicht - „damit muss ich sofort aufräumen“, sagte Rauch.

Gleichzeitig betonte der Minister, dass bei Quarantäne und Absonderung vorerst alles beim Alten bleibt: „Das ist richtig so, weil aus der Hüfte schießen immer schlecht ist - und wir auch keinen nationalen Alleingang in dieser Frage veranstalten, sondern schauen, wie machen es andere.“ Einen Zeithorizont für allfällige Änderungen wollte er nicht nennen.

Verkehrsbeschränkung als taugliches Mittel

Rauchs Pressesprecher verwies zudem auf die am 15. Juni im Nationalrat beschlossene Änderung des Epidemiegesetzes, die eine Verordnungsermächtigung für den Gesundheitsminister brachte. Demnach kann der Ressortchef als Alternative zur individuellen und gänzlichen Absonderung auch Verkehrsbeschränkungen verordnen. Die Omikron-Variante habe gezeigt, dass bei vorwiegend milden Krankheitsverläufen auch Verkehrsbeschränkungen ein taugliches Mittel sein können, um die Verbreitung einzudämmen, heißt es in den Erläuterungen zu dieser Novelle.

Allerdings habe diese Novelle in erster Linie auf eine mögliche Entlastung der Behörden abgezielt. Würde der Minister die Verordnung in Kraft setzen, dann müsste nicht mehr jeder Kontaktperson ein behördlicher Bescheid ausgestellt werden. Es wäre stattdessen auch möglich, die von der infizierten Person angegebenen Kontaktpersonen einfach via SMS über Verkehrsbeschränkungen zu informieren. Dass auch Infizierte nur verkehrsbeschränkt werden können, ist von dieser Novelle allerdings nicht intendiert.

>>> Bericht in der „Kronenzeitung"

>>> Bericht im „Ö1"-Mittagsjournal

(APA)

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