Parteienfinanzen

SPÖ: Parteiengesetz-Entwurf der Regierung "ungenügend"

SPÖ-Vizeklubobmann Jörg Leichtfried wirft der "gegenüberliegenden Seite" fehlende Ernsthaftigkeit vor.
SPÖ-Vizeklubobmann Jörg Leichtfried wirft der "gegenüberliegenden Seite" fehlende Ernsthaftigkeit vor.IMAGO/SEPA.Media
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Zentrale Punkte seien im vorliegenden türkis-grünen Entwurf „überhaupt nicht gelöst“, klagt die SPÖ. Vize-Klubchef Jörg Leichtfried verlangt unter anderem eine Stärkung des Rechnungshofs.

Die SPÖ bewertet den vorliegenden türkis-grünen Entwurf zum geplanten neuen Parteiengesetz als ungenügend. Trotz intensiver Gespräche mit den Regierungsfraktionen, in denen die SPÖ ihre Forderungen eingebracht hat, seien in dem jetzt vorliegenden Entwurf zentrale Punkte "absolut ungenügend bzw. überhaupt nicht gelöst", hieß es nach einer Gesprächsrunde seitens der SPÖ.

"Man hat das Gefühl, es fehlt die letzte Ernsthaftigkeit auf der gegenüberliegenden Seite", sagte SPÖ-Vizeklubobmann Jörg Leichtfried im Gespräch. Die Sozialdemokratie habe sich "konstruktiv eingebracht" - auch mit klaren Forderungen für mehr Rechte für den Rechnungshof und Maßnahmen gegen Korruption in Ministerien, hieß es darüber hinaus in einem schriftlichen Statement der SPÖ.

"Wir wollen eine Stärkung des Rechnungshofes. Diese muss aus demokratiepolitischen Gründen mit einer breiteren Mehrheit für die Wahl der Rechnungshof-Spitze einhergehen", so Leichtfried. Eine Zweidrittelmehrheit bei der Wahl des Rechnungshof-Präsidenten bzw. der -Präsidentin sei für die SPÖ deshalb eine "Bedingung" für ihre Zustimmung. Die Regierung braucht in diesem Punkt eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und damit die Stimmen von SPÖ oder FPÖ.

Leichtfried ortet „Fake-Zweidrittelmehrheit"

Den von den Regierungsparteien vorgeschlagenen RH-Wahlmodus bezeichnete Leichtfried in der Stellungnahme als eine "Fake-Zweidrittelmehrheit", denn im Endeffekt würde die RH-Spitze "erst wieder mit einfacher Mehrheit gewählt werden können". Darüber hinaus verwies er auf die SPÖ-Forderungen nach mehr Prüfrechten und ein Einschaurecht des Rechnungshofes in Parteifinanzen.

Die SPÖ wolle auch sicherstellen, "dass durch dieses Gesetz in jüngster Zeit bekannt gewordene Vorkommnisse nicht mehr möglich sind". Fälle von Umgehungen, Missbrauch von Steuergeld, Inseratenkorruption und Wahlkampfkostenüberschreitung wären durch den vorliegenden Entwurf weiterhin möglich und würden nicht verhindert werden - und in bestimmten Fällen sogar erleichtert werden, so Leichtfried.

Mit Blick auf die Inseraten-Affäre des Vorarlberger Wirtschaftsbundes verweist die SPÖ darauf, dass der vorliegende Entwurf die Situation sogar verschlechtere: Im Rechenschaftsbericht sollen demnach in Zukunft lediglich Erträge (früher: Einnahmen) aus Inseraten ausgewiesen werden. Und das auch nur dann einzeln, sofern die Erträge pro Inserat mehr als 2500 Euro betragen. Die Meldepflicht bestehe überhaupt nur, wenn Medieninhaber die Partei oder eine nahestehende Organisation selbst ist.

„Ausdrückliche Erlaubnis“ als weiterer Kritikpunkt

Kritik übte Leichtfried auch daran, dass laut Entwurf die Förderung von Parteien durch die öffentliche Hand nunmehr "ausdrücklich erlaubt" werde. Die Förderung müsse lediglich "zweckgebunden" und "allgemein gewährt" werden. Die an den ÖVP-Seniorenbund gegangenen Corona-Hilfen aus dem NPO-Fonds würden damit legalisiert werden, so der Klubvize.

Auch bei den Wahlkampfkosten ortet die SPÖ Mängel. Wahlwerbungsausgaben seien nur noch solche, die "über den gewöhnlichen Betrieb hinausgehen" und "spezifisch für die Wahlauseinandersetzung getätigt" werden. Sofern aber eine Partei rechtzeitig vor dem Wahlkampf die Ausgaben erhöht, "kann sie die Wahlkampfausgaben (etwa für Personal) scheinbar senken", so die Kritik.

(APA)

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