Verfassungsgerichtshof

Experte: Doskozils ORF-Klage "ist nicht chancenlos"

CORONA: PK 'ENTSCHEIDUNG UeBER WEITERE VORGANGSWEISE BETREFFEND LOCKDOWN IM BURGENLAND' - DOSKOZIL
CORONA: PK 'ENTSCHEIDUNG UeBER WEITERE VORGANGSWEISE BETREFFEND LOCKDOWN IM BURGENLAND' - DOSKOZILAPA/ROBERT JAEGER
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Wie es nach dem Beschluss der burgenländischen Verfassungsklage gegen das ORF-Gesetz nun weitergeht.

Was Hans Peter Doskozil in der „Presse am Sonntag“ angekündigt hat, wurde gestern von seiner Landesregierung beschlossen: Das Burgenland macht von einem Recht auf eine Verfassungsklage Gebrauch, weil man der Ansicht ist, der Regierungseinfluss auf den ORF sei zu groß. Konkret geht es im 44-seitigen Schriftsatz um den Vorwurf, dass – dokumentiert etwa in den im Frühjahr aufgetauchten „Sideletters“ von ÖVP und Grünen – Regierungen kraft ORF-Gesetz imstande sind, sich Topjobs im Rundfunk aufzuteilen.

De jure sind die 35 Stiftungsräte im ORF, die etwa den Generaldirektor wählen, zwar weisungsfrei, sie verbünden sich aber zu Freundeskreisen. Von den 35 Stiftungsräten darf eine Bundesregierung neun bestellen, dazu kommen sechs über die jeweiligen Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat und neun über die Länder – das ergibt momentan eine breite Mehrheit derer, die im weitesten Sinn der Regierung zugerechnet werden. Kritiker, darunter prominente ORF-Redakteure, sehen dadurch schon länger die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Doskozil setzte sich mit seinem Alleingang quasi an die Spitze dieser Bewegung. Weiter geht es nun wie folgt: Der VfGH muss die Sache prüfen, eine Entscheidung wird erst in ungefähr einem Jahr erwartet. Folgt das Höchstgericht der Argumentation, hätte die Regierung wohl eine Frist von bis zu eineinhalb Jahren, um das ORF-Gesetz zu reparieren.

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