Gesetzestext

Panne im Parlament verzögert neue Regierungs-Ressortaufteilung

Unter anderem müssen die Kompetenzen von Ministerin Schramböck nach deren Rücktritt neu verteilt werden.
Unter anderem müssen die Kompetenzen von Ministerin Schramböck nach deren Rücktritt neu verteilt werden.APA/HANS KLAUS TECHT
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Der Abänderungsantrag aus dem Ausschuss wurde irrtümlich nicht in das Bundesministeriengesetz eingearbeitet. Das Gesetz kann daher am Mittwoch nicht beschlossen werden, es muss zuerst korrigiert werden.

Die neue Ressortaufteilung in der Regierung verzögert sich: Wegen einer Panne in der Parlamentsdirektion wird der Bundesrat das neue Bundesministeriengesetz am Mittwoch nicht beschließen. Es wurde nämlich vergessen, einen Abänderungsantrag aus dem Ausschuss in den Gesetzestext einzuarbeiten, also hat der Nationalrat Mitte Juni nicht die aktuellste Version beschlossen, bestätigte die Parlamentsdirektion einen Bericht der "Vorarlberger Nachrichten".

Mit der Novelle des Bundesministeriengesetzes sollen die Kompetenzen im ÖVP-Regierungsteam nach den Rücktritten von Elisabeth Köstinger und Margarete Schramböck Mitte Mai neu geordnet werden. Das Wirtschaftsministerium wird ins Arbeitsressort integriert. Außerdem wird das Landwirtschaftsministerium verkleinert: Der Tourismusbereich wandert ins Arbeitsministerium und die Zivildienstagenden wiederum ins Kanzleramt, wo sie vom Jugendstaatssekretariat mitbetreut werden. Der Bereich Telekom wechselt ins Finanzministerium, das vom Wirtschaftsministerium zudem die Digitalisierung erhält.

Bundesrat soll Einspruch einlegen

Formal ist diese Änderung allerdings noch nicht vollzogen, und es heißt weiter warten: "Das Gesetz wird heute nicht beschlossen, es muss zuerst korrigiert werden", meinte Bundesratspräsidentin Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP) zu den "VN". Gespräche der Fraktionen, wie man nun weiter vorgeht, sollen im Laufe des Mittwochs stattfinden, hieß es aus dem Parlament.

Grund für die Verzögerung ist ein redaktionelles Versehen der Parlamentsdirektion: Im Verfassungsausschuss wurde Ende Mai mit den Stimmen von ÖVP und Grünen ein Abänderungsantrag beschlossen, um noch einzelne Passagen auszubessern. In die Ausfertigung des Gesetzestextes, die ins Nationalratsplenum ging, wurden diese Änderungen allerdings nicht eingearbeitet. Die Version, die der Nationalrat beschlossen hat, war also nicht korrekt. Das muss nun repariert werden. Um den Weg dafür zu ebnen, soll nun dem VN-Bericht zufolge der Bundesrat Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats einlegen.

(APA)

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