Neuer Tabaktrend

EU-Verbot für Erhitzer-Tabak mit Aroma naht

Bei E-Zigaretten (Im Bild) wird etwa Tabak verbrannt, neuerdings nur "erhitzt".
Bei E-Zigaretten (Im Bild) wird etwa Tabak verbrannt, neuerdings nur "erhitzt".(c) REUTERS (BRENDAN MCDERMID)
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Aromatisierter Erhitzer-Tabak soll laut Europäischer Kommission verboten werden, weil er zu viele Jugendliche zum Tabakkonsum verleitet.

Nach Menthol schmeckender Tabak, der in einem cool aussehenden Erhitzergerät erwärmt statt wie in einer Zigarette verbrannt wird: Eine der am schnellsten wachsenden neuen Formen des Tabakkonsums soll nach dem Willen der Europäischen Kommission rasch verboten werden, weil sie zu viele Jugendliche tabaksüchtig macht. Die Brüsseler Behörde schlug am Mittwoch vor, die Richtlinie aus dem Jahr 2014, welche festlegt, welche Tabakprodukte in der EU vertrieben werden dürfen, in einem wesentlichen Punkt zu verschärfen. Konkret soll sogenannter erhitzter Tabak künftig keine charakteristischen Aromen mehr enthalten dürfen. Dieses Verbot gilt derzeit schon für Zigaretten und Tabak zum Selberdrehen. Seine Begründung liegt darin, dass diese meist süßlichen Aromen den ursprünglichen herben Geschmack des Tabaks überdecken und es somit für Kinder und Jugendliche vereinfachen, mit dem Rauchen zu beginnen. Neun von zehn Lungenkrebsfällen in Europa gingen auf das Rauchen beziehungsweise den Tabakkonsum zurück, gab die Kommission mit Hinweis auf die wissenschaftliche Evidenz zu bedenken.

Die Kommission beruft sich in ihrem Vorschlag für die Novelle der Richtlinie auf deren Kriterien für „wesentliche Änderung der Umstände“, die sie rechtlich zu einer Verschärfung zwingen. Erstens ist das ein Anstieg der Absatzmengen in einer Erzeugniskategorie um mindestens zehn Prozent in mindestens fünf Mitgliedstaaten“. Zweitens ist das der Fall bei einem „Anstieg des Niveaus der Verbreitung der Verwendung in der Verbrauchergruppe der unter 25-Jährigen um mindestens fünf Prozentpunkte in mindestens fünf Mitgliedstaaten in der jeweiligen Erzeugniskategorie“. Drittens muss das jeweilige Produkt mehr als „2,5 Prozent des Gesamtverkaufs von Tabakerzeugnissen in der Union“ ausmachen. Laut Studie der Kommission liegen diese Bedingungen vor.

Die nationalen Regierungen und das Europaparlament haben nun zwei Monate Zeit, auf diesen Vorschlag zu reagieren und etwaige Mehrheiten dagegen zu organisieren. Sie können diese Frist um weitere zwei Monate verlängern, führte ein Kommissionssprecher auf Anfrage der „Presse“ aus. Gelingt ihnen dies nicht, tritt das Verbot automatisch 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

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