Absprachen

Der Sideletter: Ist er so schlimm wie sein Ruf?

Sideletter sind im Gesellschaftsrecht üblich.
Sideletter sind im Gesellschaftsrecht üblich.(c) Marin Goleminov
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Nebenvereinbarungen abseits der gesellschaftsrechtlichen Publizität: Ist das per se Mauschelei – überhaupt, wenn es um staatsnahe Unternehmen geht? So einfach ist die Sache dann doch nicht.

Wien. Wenn es um umstrittene Postenbesetzungen in staatsnahen Unternehmen geht, fällt in letzter Zeit recht oft ein Wort: Sideletter. Gemeint sind dann meist geheime Absprachen zwischen den jeweiligen Regierungspartnern – sei es aktuell Türkis-Grün oder in der Vergangenheit Türkis-Blau. Aber sind Sideletter generell etwas Böses, quasi ein Synonym für Mauschelei? Nein, sagt Susanne Kalss, Leiterin des Instituts für Unternehmensrecht an der WU Wien, im Gespräch mit der „Presse“.

Sie nennt als Beispiel den Syndikatsvertrag: „Er ist der wichtigste Sideletter, der im Gesellschaftsrecht und im Wirtschaftsleben Anwendung findet. Nebenvereinbarungen zum eigentlichen Hauptvertrag sind hier etwas ganz Typisches. Und per se nicht verwerflich.“ Nachsatz: Dieses Instrument sei jedoch zum Teil falsch eingesetzt worden. „Wo es gesetzliche Bestellmechanismen gibt, haben Sideletter nichts verloren.“ Kalss nennt als Beispiel die Besetzung öffentlicher Ämter. Und ganz generell dürften Ausschreibungs- und Auswahlverfahren dadurch nicht zur bloßen Formalität verkommen.

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