Der Verfassungsgerichtshof sagt, dass Impfpflichten grundsätzlich möglich sind. Aber er lässt durchblicken, dass er bei Omikron so seine Zweifel gehabt hätte.
Auch wenn die Koalition die Impfpflicht in der Vorwoche politisch begraben hatte, oblag es dem Verfassungsgerichtshof (VfGH), über das bereits zuvor angefochtene Covid-19-Impfpflichtgesetz zu richten. Der VfGH erklärte es für legitim, versah dies jedoch mit einem „Aber“.
So resümierte der Gerichtshof in seiner Aussendung am Mittwoch: „Die Impfpflicht ist angesichts der geltenden Nichtanwendung verfassungskonform.“ Das mag auf den ersten Blick rätselhaft klingen, doch bei genauer Betrachtung sagen die Richter mehr, als man zunächst meinen würde. Die wichtigsten Punkte: