Digitalisierung

Hybride Urkunden beim Notar ab 1. Juli möglich

Neben der rein digitalen Abwicklung werden künftig auch hybride Urkunden möglich sein.
Neben der rein digitalen Abwicklung werden künftig auch hybride Urkunden möglich sein.(c) Marin Goleminov
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Eine Novelle der Notariatsordnung lässt Vertragsparteien bald die Wahl, auch „gemischte“ Urkunden zu errichten.

Wien. Am 1. Juli tritt in Österreich eine Novelle der Notariatsordnung in Kraft. Unter anderem wird ab dann die hybride Errichtung von Notariatsakten sowie von Urkunden möglich sein, die sowohl beglaubigte Unterschriften als auch beglaubigte elektronische Signaturen enthalten. Dann haben auch bei der gemeinsamen Errichtung einer Urkunde die Parteien die Wahl, ob sie unterschreiben oder elektronisch signieren wollen. Die digitalen Möglichkeiten, die Covid-bedingt eingeführt und im Frühjahr 2020 ins Dauerrecht übernommen wurden, werden so um eine neue Variante ergänzt.

Seitens der Notariatskammer wurde das begrüßt: In der notariellen Praxis sei festgestellt worden, „dass ein besonderes Interesse in der Bevölkerung und Wirtschaft besteht, eine gemeinsame Urkunde mehrerer Parteien auch dann errichten zu können, wenn eine Partei elektronisch signieren möchte, die andere Partei jedoch händisch unterschreiben will“, heißt es in ihrer Stellungnahme im Begutachtungsverfahren. Die bisherige Vorgangsweise in solchen Fällen – gleichlautende Urkunden zu errichten, damit jede Partei signieren kann, wie sie möchte – habe sich als nicht effizient und nicht zweckmäßig herausgestellt. Schwierig sei etwa die Handhabung solcher „Parallelurkunden“ bei den Grundbuchsgerichten.

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