Prozess

Oberstaatsanwalt vor Gericht: Wollte "Super-Gau" verhindern

Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, muss sich am Innsbrucker Landesgericht verantworten.
Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, muss sich am Innsbrucker Landesgericht verantworten.APA/EXPA/ERICH SPIESS
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Johann Fuchs, Chef der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, muss sich wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage verantworten. Er bekennt sich nicht schuldig.

Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft (OStA), Johann Fuchs, muss sich am Freitag wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss am Innsbrucker Landesgericht verantworten. Fuchs soll laut Staatsanwaltschaft dem mittlerweile suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek Aktenteile unberechtigterweise weitergegeben und darüber im U-Ausschuss falsch ausgesagt haben. Er bestreitet die Vorwürfe und plädiert auf nicht schuldig; es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Reihe nach: Die Akten enthielten Informationen über eine Anzeige gegen eine Redakteurin der "Presse", welche die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Dezember 2020 vorbereitet hatte. Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich von einem Artikel der Journalistin angegriffen gefühlt. Deren tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde allerdings mangels begründeten Anfangsverdachts zurückgelegt. Im U-Ausschuss sagte Fuchs im März 2021 schließlich, dass er sich nicht erinnern könne, Aktenteile weitergegeben zu haben. Anschließend wurde sein Handy beschlagnahmt.

"Angriff der Staatsanwaltschaft auf Säule der Demokratie"

Zum Prozessauftakt am Freitag sagte Fuchs nun, dass er sich mit Pilnacek wegen der WKStA-Anzeige und des Artikels beraten habe. Für Fuchs ihn hätte dies einen "Angriff der Staatsanwaltschaft auf eine wesentliche Säule der Demokratie" dargestellt, die er in seiner beruflichen Laufbahn so nie erlebt habe. Er habe versucht, "den Schaden so gering wie möglich zu halten", ein "Super-Gau" habe gedroht. Pilnacek sei für ihn ein geeigneter Ansprechpartner gewesen, durch die Konsultation seien auch keine "schutzwürdigen und privaten Interessen" verletzt worden, war Fuchs überzeugt.

Im Ibiza-Untersuchungsausschuss im März 2021 hatte er vor den Abgeordneten des Parlaments ausgesagt, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Dies sei eine "Einschätzung meiner Erinnerung", gab er nunmehr vor Gericht zu Protokoll. Er könne darin keine strafbare Handlung erkennen. Außerdem habe er versucht, seine Aussage so zu gestalten, um keine weitere Angriffsflächen zu bieten. Fuchs führte an, dass er damals unter "erheblichen Druck" gestanden habe, da sich die Befragung im U-Ausschuss direkt gegen seine Person gerichtet habe. Schließlich wurden im Ibiza-Verfahren von der OStA Entscheidungen getroffen, die von der WKStA und politischen Parteien öffentlich heftig kritisiert worden waren. Er fühle sich aber nur dem Rechtsstaat verpflichtet, hielt der Angeklagte fest.

Pilnacek entschudligt, Prozess vertagt

Für den Staatsanwalt war dies ein "besonderes Verfahren", "weil es nicht alle Tage vorkommt, dass sich ein leitender Oberstaatsanwalt auf der Anklagebank wiederfindet". Anhand einer zeitlichen Rekonstruktion des Tages, an dem die Anzeige der WKStA bei der OStA landete, war für den öffentlichen Ankläger klar, dass nur Fuchs seinem Vertrauten Pilnacek die Aktenteile weitergegeben habe könne. Pilnacek sei aber nicht mehr zuständig für diese Causa gewesen, er habe ihm die Unterlagen nicht geben dürfen, war der öffentliche Ankläger überzeugt.

Auf zum „Presse“-Rätselfestival!

Die Anzeige gegen die Redakteurin wurde mangels Anfangsverdachts übrigens nicht weiter verfolgt. Im Falle einer Verurteilung drohen Fuchs bis zu drei Jahre Haft. Pilnacek wurde in derselben Causa bereits nicht rechtskräftig in Wien freigesprochen. Der suspendierte Sektionschef ließ sich am Freitag laut Richterin "berechtigt entschuldigen". Der Prozess wurde vertagt.
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(APA/Red. )

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