Weitere Streiks bei Ryanair und Easyjet in Spanien

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Das Kabinenpersonal von Ryanair und Easyjet will zwischen dem 12. und dem 28. Juli immer wieder streiken. Ryanair halte sich nicht an Gesetze oder Gerichtsurteile.

Mitten im Ferientrubel nimmt die Streikwelle im Flugverkehr im beliebten Urlaubsland Spanien weiter zu. Das Kabinenpersonal der Billigairline Ryanair will im Juli an weiteren zwölf Tagen für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Die Ausstände seien für die Tage zwischen dem 12. und dem 15., dem 18. und dem 21. sowie dem 25. und dem 28. Juli angesetzt worden, teilten die zuständigen spanischen Gewerkschaften USO und Sitcpla mit.

Von den Ryanair-Streiks sind zahlreiche Flughäfen betroffen: Neben Madrid, Barcelona und Mallorca auch Málaga, Sevilla, Alicante, Valencia, Girona, Ibiza und Santiago de Compostela.

Das Kabinenpersonal von Ryanair war in Spanien bereits Ende Juni sowie auch zwischen Donnerstag und Samstag in den Streik getreten. Die irische Fluggesellschaft "hält sich nicht an Gerichtsurteile und Gesetze und geht mit Angst, Zwang und Drohungen gegen ihre Beschäftigten vor", hieß es von der USO. Arbeitsministerin Yolanda Díaz müsse eingreifen.

Auch bei Easyjet Streiks

Auch das Kabinenpersonal der Konkurrenz-Airline Easyjet legt in Spanien die Arbeit zwischen Ende Juni und Ende Juli an insgesamt neun Tagen nieder - und zwar bereits an diesem Wochenende (zwischen Freitag und Sonntag) sowie zwischen dem 15. und dem 17. und zwischen dem 29. und dem 31. Juli. In Fall der britischen Airline fordert das Kabinenpersonal deutlich höhere Gehälter sowie auch eine Begrenzung der Flugzeiten, wie es sie in anderen Ländern gebe.

Am Samstag fielen wegen der Streiks bis zum Nachmittag in ganz Spanien 15 Flüge aus, zehn Verbindungen von Ryanair und fünf von Easyjet, wie der staatliche Fernsehsender RTVE unter Berufung auf die Behörden berichtete. Zudem sei es zu rund 200 Verspätungen gekommen. Auf Mallorca gab es am Samstag vorerst keine Ausfälle.

Wegen der von der spanischen Gesetzgebung vorgeschriebenen Aufrechterhaltung von sogenannten "Mindestdiensten" bei Streiks darf nur ein (oft relativ kleiner) Teil der Flüge abgesagt werden. Im Falle der Ryanair-Ausstände beschloss das Transportministerium in Madrid zum Beispiel, dass an den Streiktagen je nach Flughafen zwischen 73 Prozent (Alicante und Palma de Mallorca) und 82 Prozent (Ibiza) aller programmierten Flüge absolviert werden müssen.

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(APA/Reuters)

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