Tierisch

Ein Hahn ist kein Wiener Wecker, ein Pferd kein Auto

Symbolbild.
Symbolbild.(c) REUTERS (DESMOND BOYLAN)
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Ein schlafloser Liesinger siegte vor Gericht. Eine Reiterin hingegen muss beim Schadenersatz für ihr Pferd Abstriche machen.

Wien. Die Juristerei ist zuweilen eine tierisch ernste Branche. Ein Klassiker ist etwa die Frage, inwieweit man sich als Nachbar von Tiergeräuschen den Schlaf vermiesen lassen muss. In ländlichen Gebieten hat man sich dabei mehr gefallen zu lassen als in urbanen. Aber auch in einem Außenbezirk wie Liesing müsse man sich von Hahnenkämpfen und Krähen nicht aus der Ruhe bringen lassen, befand ein Wiener und klagte.

Doch auch wenn sich ein Tier verletzt, sind Juristen beim Streit um Schadenersatz gefragt. Und hier macht die Judikatur nun klar, dass man ein Pferd nicht mit einem Auto gleichsetzen darf. Selbst wenn Autos bis heute in Pferdestärken gemessen werden.

In letzterem Fall hatte eine Frau ihr Pferd in einem Reitstall untergebracht und dafür 420 Euro im Monat bezahlt. Der Reitstallbetreiber führte das Tier auf einen Paddock, eine Freifläche mit festem Boden. Als Tränke fungierte dort aber eine scharfkantige, alte Eisenbadewanne. Das Tier verletzte sich daran, fünf Monate konnte man es deswegen nicht reiten. Die Pferdefreundin klagte nun den Reitstallbetreiber. Prozessiert wurde aber nicht nur um den Wertverlust des Pferdes und dessen Behandlungskosten. Sondern auch um die Frage, wer für das Futter und die Einstellkosten in der Zeit, in der man mit dem Pferd nicht reiten konnte, aufzukommen hat.

Das Landesgericht Salzburg sprach der Pferdehalterin knapp 9000 Euro zu, wovon 5000 auf den Wertverlust des Pferdes entfielen. Aber auch knapp 2300 Euro Ersatz für die Einstell- und Futterkosten in der reitlosen Zeit waren dabei einberechnet. Das Landesgericht begründete dies damit, dass die Pferdefreundin in dieser Zeit ihr Tier nicht habe nützen können.
Das Oberlandesgericht Linz bestätigte dies und zog eine Parallele zu Fahrzeugen. Denn die „Generalunkosten“ eines Gefährts seien während der Reparatur vom Schädiger zu tragen. Deswegen müsse bei einem Pferd auch derjenige die Futter- und Einstellkosten zahlen, der für die Verletzung des Tieres verantwortlich sei.

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