Keine Bewilligung

In der Natur ist auch Werbung für Naturschutz nicht frei

Strafe für Riesentransparent „Pro Wolf“ bestätigt.

Wien. Sein Anliegen decke sich mit jenem des Tiroler Naturschutzgesetzes, also dürfe er nicht bestraft werden: Mit diesem Argument wollte sich ein Tierschützer gegen Sanktionen wehren. Wie nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt, war diese Verteidigungslinie nicht haltbar.

Bewilligung fehlte

Der Mann hatte als Vereinsobmann zu verantworten, dass in Tirol außerhalb des Ortsgebiets ein 15 mal 20 Meter großes Transparent angebracht worden war, ohne dass die erforderliche naturschutzrechtliche Bewilligung eingeholt worden wäre. Mit schwarzer und weißer Schrift sowie einem Wolfskopf sollte auf der Grundfarbe Rot für die Initiative „Pro Wolf“ geworben werden.

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