Vorschlag

Arbeitslosengeld, bitte warten

Clemens Fabry, Die Presse
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Der AMS-Chef will saisonale Arbeitslosigkeit verringern und macht einen umstrittenen Vorschlag: eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld.

Wien. Der Chef des Arbeitsmarktservice (AMS), Johannes Kopf, lud am Samstag in einem Radiointerview dazu ein, über eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld nachzudenken. „Die Presse“ ist der Einladung nachgekommen: Was für eine solche Wartefrist spricht und was dagegen.

1. Was genau ist eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld?

Es gibt in Österreich bereits eine Wartefrist – oder Sperrfrist – beim Arbeitslosengeld: nämlich dann, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag kündigt. Das AMS zahlt in diesem Fall erst nach einem Monat Arbeitslosengeld aus. Kommt die Kündigung vom Arbeitgeber oder ist sie einvernehmlich, fließt sofort Geld. Wovon AMS-Chef Kopf am Samstag aber gesprochen hat, das ist eine generelle Wartefrist. Unabhängig davon, von wem die Vertragsauflösung ausgeht, würde das Arbeitslosengeld dann erst nach Verstreichen einer Frist ausgezahlt, zum Beispiel nach zwei Wochen.

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