Urteil

Doppelmord in Wien: Lebenslange Haftstrafe für Angeklagten

APA/TOBIAS STEINMAURER
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Der 29-Jährige hat im September 2021 seine Ex-Frau und deren Freundin brutal getötet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 29-Jähriger ist am Montag bei seinem Prozess am Wiener Landesgericht wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte im September 2021 zwei Frauen brutal getötet. Die Geschworenen sahen es einstimmig als gegeben an, dass der Mann seine Ex-Frau sowie deren Freundin in Mordabsicht mit einem Nudelwalker und einem Messer attackierte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen urteilten zudem, dass der Angeklagte auch einen vermeintlichen Nebenbuhler ermorden wollte. Dieses Vorhaben scheiterte lediglich an der Alkoholisierung des Angeklagten zu diesem Tatzeitpunkt. Der Somalier hatte sich bei dem Prozess weitestgehend geständig gezeigt, gegen das Urteil legte er aber Berufung ein.

Umfassendes Geständnis gegenüber Polizei

Die Einvernahme des Somaliers gestaltete sich bei dem Geschworenenprozess (Vorsitz: Richter Andreas Böhm) schwierig, da der Angeklagte immer wieder widersprüchliche Aussagen tätigte. Das Gericht konnte aber auf das umfassende zehnseitige Geständnis zurückgreifen, das der 29-Jährige gegenüber der Polizei abgelegt hatte. Darin sagte er aus, dass er die Nacht auf den 13. September in der Wohnung seiner Ex-Frau, mit der ein gemeinsames Kind hat, verbracht hatte.

Dabei las er - wohl aus Eifersucht - die SMS der 38-Jährigen in deren Mobiltelefon. Eine ein Monat alte Nachricht an einen Bekannten lautete dabei: "War ein wenig beschäftigt, um 22.00 Uhr bin ich bereit". Dies legte der Angeklagte offenbar als sexuelle Anspielung aus und begann, sich zu betrinken. Daraufhin beschloss er seine Ex-Frau, den Adressaten der SMS und eine Freundin der Frau, die er für das Scheitern der Ehe verantwortlich machte, zu töten.

Mit Nudelwalker und Messer attackiert

Am nächsten Tag setzte er diesen Plan dann um. Er wartete, bis die 38-Jährige das Kind in den Kindergarten gebracht hatte. Dann holte aus der Küche einen Nudelwalker und attackierte die Frau in der Wohnung völlig unvermittelt mit drei wuchtigen Schlägen auf den Kopf. Danach legte er der Schwerverletzten eine Decke über den Kopf, nahm ein Messer und stach ihr in den Hals und in den Kopf.

Nach der Tat wartete der Somalier Wodka trinkend auf die Freundin, die jeden Tag gegen 12.30 Uhr zu seiner Ex-Frau zum Essen kam. Dieser legte er das Messer an den Hals und zwang sie, sich im Schlafzimmer mit dem Rücken zu ihm auf das Bett zu knien. Dann attackierte er das um sein Leben bettelnde Opfer ebenfalls mit dem Nudelwalker und stach noch zusätzlich mit einem Messer zumindest 40 Mal auf die Frau ein.

„Es hat Klick gemacht"

Zur dritten Bluttat kam es nicht mehr. Zwar lockte der Verdächtige den vermeintlichen Nebenbuhler mittels SMS zu einem Treffpunkt vor dem Haus, doch vergaß er dabei sowohl das Messer als auch den Wohnungsschlüssel, wodurch er unbewaffnet war. In einem nahe gelegenen Park versuchte der zu diesem Zeitpunkt erheblich betrunkene Angeklagte schließlich, den Mann mit einem Faustschlag zu attackieren. Doch dieser konnte ausweichen und davon laufen. Wenig später wurde der 29-Jährige festgenommen.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte weitestgehend geständig. Die Freundin seiner Frau und den vermeintlichen Nebenbuhler wollte er töten, seine Ex-Frau habe er hingegen "geliebt". "Ich hatte einen Wutanfall, es hat Klick gemacht", behauptete der Somalier. Hier bestritt er auch, den Mord geplant zu haben.

„Bilanzierender Amoklauf"

Dem widersprach Gerichtspsychiater Peter Hofmann in seinem Gutachten. Bei der Tat habe es sich um einen "bilanzierenden Amoklauf" gehandelt, bei dem der hochgefährliche Mann ohne Abkühlungsphase mit höchstmöglicher Brutalität drei Menschen zu Tode bringen wollte. Beim Tatzeitpunkt lag demnach auch keine psychische Erkrankung oder eine wesentliche Beeinträchtigung durch Alkohol vor.

Hilfe & Unterstützung für Frauen

Hier finden Sie eine gesammelte Übersicht der Telefonnummern, die Frauen in Gewaltsituationen helfen. Sie wurden vom Wirtschaftsministerium zusammengestellt. Der Polizeinotruf ist 133. Die Rettung erreichen Sie unter 144. Internationaler Notruf ist 112.

Bei akuten Gewaltsituationen (kostenlos und 24/7 erreichbar)

Frauenhelpline: 0800/222 555
Hier sind Expertinnen rund um die Uhr erreichbar und bieten Ersthilfe und Krisenberatung. Bei akuter Gefahr wird rasch für Hilfe gesorgt.

Opfernotruf: 0800/112 112
Hier gibt es für von Gewalt Betroffene anonyme Hilfe durch Psychologen und professionell ausgebildete Helfer. Zudem wird Rechtsberatung angeboten.

Anlaufstellen und Beratung
Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen

www.gewaltschutzzentrum.at

Frauen und Kinder, die Gewalt in der Familie erleiden, können hier kostenlos und vertraulich mit Beratern sprechen.

Frauenhäuser

  • www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/anlaufstellen-und-frauenberatung/frauenhaeuser (Übersicht des Frauenministeriums)
  • www.aoef.at (Autonome Österreichische Frauenhäuser)
  • www.frauenhaeuser-zoef.at (Zusammenschluss österreichischer Frauenhäuser)

Frauenhäuser bieten Frauen, die Gewalt in der Familie erleiden, und ihren Kindern eine sichere Wohnmöglichkeit. Insgesamt gibt es rund 30 Frauenhäuser in Österreich, die in zwei Verbänden vernetzt sind (siehe Links). Die Häuser stehen allen von Gewalt betroffenen Frauen offen. Einkommen, Nationalität oder Religion spielen keine Rolle.


Notruf Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen: 01/523 22 22

www.frauenberatung.at

Diese Wiener Beratungsstelle steht Mädchen und Frauen offen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Sie richtet sich auch an Familienangehörige, Kollegen, Lehrer oder Freunde Betroffener, die Rat brauchen. Auch rechtliche Schritte können besprochen werden.

Weißer Ring
www.weisser-ring.at

Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring bietet kostenfreie Rechtsberatung, schwerpunktmäßig bei Fragen zu Schadenersatz, Opferrechten und zum Verbrechensopfergesetz.


Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels
www.lefoe.at

Diese Hilfestelle steht Frauen offen, die zur Prostitution gezwungen werden oder als Ehefrau oder Hausangestellte nach Österreich "gelockt" wurden.


Orientexpress
www.orientexpress-wien.com

Diese Frauenberatungsstelle richtet sich ebenso an von Zwangsheirat betroffene Frauen und Mädchen.

Das Ministerium bietet den sogenannten Familienhärteausgleich an, der dazu dient, finanzielle Überbrückung zu gewähren, wenn etwa eine Notsituation geboten ist. Details: www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienhaerteausgleich


Österreichische Rechtanwaltskammern
www.rechtsanwaelte.at

Eine erste Beratung ("Erste anwaltliche Auskunft") im Bundesland ist gratis.

Online-Hilfe
Online-Beratung ist vor allem dann hilfreich, wenn Betroffene selber keine Beratungsstelle aufsuchen können. Auch, wer lieber schreibt als spricht, kann sich an Beraterinnen im Internet wenden. Die Portale bieten anonyme Beratung an.

Helpchat
www.haltdergewalt.at
(Montags von 19 - 22 Uhr; auf Deutsch, Englisch und Türkisch verfügbar)

Frauen* beraten Frauen*
www.frauenberatenfrauen.at
Wer hier seine Fragen eingibt, erhält innerhalb von 48 Stunden eine Erstberatung, ohne Angabe einer E-Mail-Adresse.

Mona-Net-Helpdesk
www.mona-net.at

Das "Mädchen online Austria"-Netzwerk bietet Beratung für Mädchen bei allen Problemen und Fragen an.


Gewaltinfo.at
www.gewaltinfo.at


Anlaufstellen für Männer


Männerberatung Wien
www.maenner.at, +43 1 603 28 28

Männerinfo
www.maennerinfo.at, 0720 / 70 44 00

Männerberatung bei Gewalt in der Familie, Krisenintervention, Deeskalation, Konfliktberatung. In allen Bundesländern.

(APA)

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