Urteil

Ex-Finanzminister Grasser im Steuerprozess freigesprochen

APA/EVA MANHART
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Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, Steuern in Höhe von knapp 2,2 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Sein mitangeklagter Steuerberater wurde ebenfalls freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sein mitangeklagter Steuerberater wurden am Montag von dem Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. Richter Michael Tolstiuk erklärte bei der Urteilsverkündung: „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht.“ Ein Vorsatz der Steuerhinterziehung sei nicht ersichtlich gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Vertreter der Republik meldete Nichtigkeit an.

Das Verfahren lief seit 13. Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Wiener Straflandesgericht. In dem Prozess ging es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung in der Höhe von 2.161.301 Euro bei den Provisionen für Grassers Engagement bei Meinl International Power. Der Ex-Finanzminister (2000–2007) und dessen Steuerberater bestritten alle Vorwürfe.

Grasser soll der Anklage zufolge in seiner Einkommensteuererklärung von 2007 Einnahmen in Höhe von ungefähr 4,4 Millionen Euro (für Vertriebsleistungen an die Meinl Bank) nicht angeführt haben. Daher sei die Steuer eben um knapp 2,2 Millionen Euro zu gering festgesetzt worden. Grasser sah seinen Berater in der Pflicht. Dieser habe die Idee für die Konstruktion über das Steuerparadies British Virgin Islands gehabt. Sein Steuerberater meinte, sein Klient habe eigenmächtig gehandelt.

Urteil verzögerte sich

Der letzte Verhandlungstag dauerte länger als erwartet. Denn es wurden noch Zeugen gehört, und es wurde ein Gutachten erörtert. Statt des angekündigten frühen Nachmittags kam das Urteil erst am späten Nachmittag. Am ersten Verhandlungstag verkündete der Schöffensenat nach wenigen Minuten einen Ausschluss aller Zuschauer. Grasser hatte dies befürwortet. Gemäß Finanzstrafgesetz ist ein Ausschluss möglich, da es um Steuergeheimnisse geht. Bei der Urteilsverkündung durften Zuhörer dabei sein.

Grasser selbst zeigte sich nach dem Freispruch sehr zufrieden. "Mir ist Gerechtigkeit widerfahren", meinte er und verwies darauf, dass er mit der Justiz "auch andere Erfahrungen gemacht hat" - wohl anspielend auf das Buwog-Urteil. Er wisse, dass er keine Steuern hinterzogen habe, ganz im Gegenteil. Er habe viel Steuern in Österreich gezahlt und sei extra vor der steuerlichen Beurteilung seiner Tätigkeiten für Meinl zum Finanzamt gegangen und habe dort alles offengelegt - und die Auskunft erhalten, dass seine Steuerstruktur in Ordnung sei.

Grasser vor Prozess „zuversichtlich"

Grasser war in den ersten Minuten des Prozesses – und vor dem Ausschluss der Öffentlichkeit – sehr schweigsam aufgetreten. Fragen zu seinen beruflichen Tätigkeiten, zu Einkommen und etwaigen Schulden beantwortete er nicht. Genauso hielt es auch sein Berater. Norbert Wess, Grassers Anwalt, hatte der „Presse“ vor dem Prozess noch mitgeteilt, dass Grasser „zuversichtlich“ sei: Das Gericht werde zum Ergebnis kommen, „dass kein Finanzstrafvergehen vorliegt“. Er sollte recht behalten.

Der Strafrahmen hätte eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrags vorgesehen, auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren wäre möglich gewesen. Im Buwog-Verfahren wurde Grasser zu acht Jahren Haft verurteilt, er hat Berufung eingelegt. Entschieden wird nächstes Jahr.

(APA/schev)

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