Prozess

"Enorme Vorverurteilung": Grasser kritisiert Medien und WKStA

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Ex-Finanzminister Karl-Heinz GrasserAPA/EVA MANHART
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Der Ex-Finanzminister wurde vom Vorwurf der Steuerhinterziehung nicht rechtskräftig freigesprochen. Er zeigt sich erfreut und zuversichtlich - aber auch empört.

Erst wollte er die Öffentlichkeit nicht dabei haben, nun wendet er sich explizit an sie. Die Rede ist von einer Gerichtsverhandlung wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauchs und Steuerhinterziehung, an deren Ende der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Montag freigesprochen worden ist. Tags darauf hält der 53-Jährige per Aussendung fest: „Die (massiv negative) mediale Berichterstattung samt der damit einhergehenden medialen Vorverurteilung war enorm.“ Doch nicht nur Journalisten seien ungerecht mit ihm umgegangen, so Grasser, auch die Staatsanwaltschaft habe verfehlt gehandelt. 

Der Reihe nach: Am 13. Juni wurde Grasser von Richter Michael Tolstiuk in das Wiener Landesgericht für Strafsachen geladen - auch Journalisten waren gekommen, doch wurde die Öffentlichkeit auf Wunsch Grassers des Saales verwiesen. Der Grund für das Erscheinen des Ex-Ministers: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft legte ihm zur Last, nach seiner Zeit als Regierungsmitglied, als Manager bei Meinl Power Management 2.161.301 Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Konkret soll er in seiner Einkommenssteuererklärung von 2007 Einnahmen in Höhe von ungefähr 4,4 Millionen Euro nicht angeführt haben, weswegen die Steuer um knapp 2,2 Millionen Euro zu gering festgesetzt worden sei. Grasser bestritt die Vorwürfe. Und bekam recht.

„Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht“, sagte Richter Michael Tolstiuk bei der Urteilsverkündung. Ein Vorsatz der Steuerhinterziehung sei nicht ersichtlich gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Vertreter der Republik meldete Nichtigkeit an. Auch Grasser meldete sich zu Wort. Schon beim Verlassen des Gerichts betonte er, „erleichtert“ über den Ausgang des Verfahrens zu sein. Ihm sei damit „Gerechtigkeit widerfahren“.

Grasser „zu keinem Zeitpunkt eine Steuer hinterzogen“

Am Dienstag legte er nach: „Die Staatsanwaltschaft schreckte im Zuge des Ermittlungsverfahrens auch nicht davor zurück, zwei Finanzbeamtinnen (...) zu Beschuldigten wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs bzw. der falschen Zeugenaussage zu machen“, schreibt sein Anwalt Norbert Wess. „Die diesbezüglichen Verfahren wurden kurz vor Anklageerhebung im Dezember 2021 (und damit nach mehr als zehn Jahren) zwar eingestellt, Karl-Heinz Grasser macht diese Vorgangsweise aber sehr betroffen.“ 

Den „negativen Höhepunkt“ habe das Verfahren „letztendlich mit Einbringung der Anklageschrift“ erlangt. Denn: Grasser habe „zu keinem Zeitpunkt eine Steuer hinterzogen“. Umso erfreulicher sei es nun, dass das Schöffengericht das erkannt habe und „frei von äußeren Einflüssen, ein unabhängiges Urteil zu dem anklagegegenständlichen Sachverhalt gebildet hat“, so Wess.

Zudem stimme Grasser der erfolgte (noch nicht rechtskräftige) Freispruch zuversichtlich, dass im sogenannten „Buwog-Rechtsmittelverfahren ebenfalls primär die objektivierbaren und vor allem auch die rechtlichen Argumente von Relevanz sein werden“.

Zur Erklärung: Am 4. Dezember 2020 verkündete Richterin Marion Hohenecker das lang erwartete, erstinstanzliche und damit nicht rechtskräftige Urteil im größten Korruptionsprozess der österreichischen Justizgeschichte: Grasser wurde in Zusammenhang mit den Affären „Buwog“ und „Terminal Tower“ zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Begründung: Untreue, Fälschung von Beweismitteln und Geschenkannahme durch Beamte. Der ehemalige Finanzminister reagierte darauf „traurig, schockiert und erschrocken“ und kündigte an, umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwede einzulegen. Im kommenden Jahr soll das Berufungsverfahren stattfinden.

(hell)

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