Keine Frage: Ludwig Adamovich ist ein integrer Mann. Erprobt in zig Jahren Verfassungsgerichtshof. Gestählt im Kärntner Ortstafelstreit. Den haut so leicht nichts um. Nun sollte man den Mann aber in Ruhe lassen. Schon wird er nämlich wieder als quasi-staatlicher Überwacher eines noch auszuhandelnden Fairnessabkommens der Parteien gehandelt. Ein Job, den er schon im Präsidentschaftswahlkampf erleiden durfte: Streit um geklaute Slogans und die Verteilung von Süßigkeiten waren damals die Höhepunkte.
Ähnliches droht wieder. ÖVP und interessanterweise die FPÖ streiten, wer die Idee zum neuen Fairnessabkommen zuerst hatte. Und keiner der politischen Mitbewerber will sich explizit gegen das Abkommen stellen, um nicht den Schwarzen Peter abzuräumen. Allen aber muss klar sein, dass die Fairness unter den gegebenen Umständen zur Farce verkommen muss.
Das Abkommen soll die Wahlkampfausgaben eindämmen. Das ist unmöglich, denn niemand außer den Parteien weiß genau, wieviel Budget wirklich zur Verfügung steht. Es ist schon jetzt nicht möglich, die Quellen von Wahlkampfspenden zu eruieren. Erst ab einer gewissen Spendenhöhe wird der Absender dem Präsidenten des Rechnungshofs genannt, der hält die Namen dann aber auch geheim.
An der zweiten Front muss das Abkommen und sein Überwacher ebenfalls scheitern. Kein noch so nettes Abkommen kann verhindern, dass es in einem Wahlkampf einmal deftiger zugeht. Wie darf man sich das vorstellen? Wird Herr Adamovich Strache und Westenthaler zeihen, wenn sie mit einem Ausländerwahlkampf über die Stränge schlagen? Und welchen Effekt hätte das wohl in Simmering? Oder deckt der Fairness-Hüter die Tricks der Dirty Campaigner auf? Meine Prognose: Die Absender wird er nicht so leicht finden.
Nein, sparen wir uns die Fairness-Farce. Die Medien haben ohnehin ein wachsames Auge: Kann ein schmutziger Trick einem War Room zugeordnet werden, wird das ohnehin zur Mega-Gschicht (siehe Steiermark 2005). Und zu den Wahlkampfmitteln: Wollten die Parteien da wirklich mehr Transparenz, wer hat sie bislang daran gehindert, die relevanten Gesetze entsprechend zu adaptieren?