Wohnungseigentum

Fotovoltaik am Dach: Was ist erlaubt?

Die Solarstromerzeugung kann zwischen Wohnungseigentümern zur Streitfrage werden.
Die Solarstromerzeugung kann zwischen Wohnungseigentümern zur Streitfrage werden. (c) Getty Images (Miguel Villagran)
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Zwei Firmen in einem Mehrparteienhaus stritten, wie viel Dachfläche eine der beiden für ihre Fotovoltaikanlage beanspruchen darf. Die Gerichte setzten den Wünschen Grenzen.

Wien. Der Klimaschutz war immer schon ein Argument dafür, die Hoffnung, sich auf lange Sicht Geld zu ersparen, auch. Noch wichtiger ist vielen, die sich jetzt zu einer solchen Investition durchringen, jedoch ein anderer Aspekt: dass sich dadurch die Abhängigkeit vom Energieversorger verringert.

Die Rede ist von der eigenen Fotovoltaikanlage auf dem Hausdach. Wie realistisch das ist, hängt freilich nicht nur davon ab, ob man die Investition finanziell stemmen kann. Man muss schon Eigentümer der gesamten Liegenschaft sein, um frei über ein solches Projekt entscheiden zu dürfen. Als Mieter braucht man die Zustimmung des Vermieters – und bei Wohnungseigentum wird die Sache oft noch um ein Vielfaches mühsamer. Denn nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gilt hier das Einstimmigkeitsprinzip: Man braucht das Placet aller anderen Wohnungseigentümer.

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