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Bundestag hebt Immunität von Münchner AfD-Abgeordnetem auf

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Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I wegen einer Armbewegung, die als Hitlergruß gewertet werden könnte.

Der deutsche Bundestag hat die Immunität des Münchner AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I wegen einer Armbewegung, die als Hitlergruß gewertet werden könnte. Während eines Redebeitrags bei einer AfD-Kundgebung auf dem Münchner Königsplatz hob Bystron zu den Worten "Wir sind die AfD" bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm", erläuterte Oberstaatsanwältin Anne Leiding.

Dies könnte einen verbotenen Hitlergruß laut Strafgesetzbuch darstellen. Bystron wies die Vorwürfe am Freitag zurück. Er hält es für "offensichtlich", dass er keinen Hitlergruß gezeigt habe, und spricht von einer "politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaft, die vollends ihre Neutralität verloren hat". Die Opposition werde "mit völlig an den Haaren herbeigezogenen Verfahren überzogen".

Der Bundestag hatte am Donnerstag die Immunität mehrerer Abgeordneter aufgehoben, darunter Bystron und auch der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka. Im Fall Protschka geht es um ein Strafverfahren im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit als Vermögensberater. Protschka wies die Vorwürfe ebenfalls zurück. Bundestagsabgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden.

(APA)

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