Teilausfertigung des Scheidungsfolgenvergleichs ohne neues Gesetz möglich.
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) zieht die Konsequenzen aus einer Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Es geht um den Schutz des Privatlebens im Gefolge von Scheidungen.