Die zu Beginn der Pandemie eingeführte Sonderregelung wird nicht verlängert. Ärzte und Patienten sind ratlos über die Entscheidung des Gesundheitsministeriums, das sie mit Datenschutz rechtfertigt.
Hunderttausende Patienten haben ihre Vorteile zu schätzen gelernt und nehmen sie jeden Tag in Anspruch – die Möglichkeit, sich ihre Rezepte von ihren Ärzten per E-Mail oder Fax direkt an eine nahegelegene Apotheke schicken zu lassen, um die Medikamente selbst abzuholen oder Angehörige darum zu bitten. Ein Besuch in der Ordination ist also nicht mehr notwendig. Diese Regelung, die zu Beginn der Pandemie zur Eindämmung der Virus-Ausbreitung eingeführt und mehrfach verlängert wurde, lief mit Ende Juni endgültig aus.
Betroffen sind in erster Linie Patienten von Wahlärzten, von denen die wenigsten einen Zugang zum E-Rezept-System und zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA haben – sie verfügen also zumeist über kein E-Card-Lesegerät. Kassenärzte hingegen, die sehr wohl flächendeckend mit solchen Lesegeräten ausgestattet sind, können Rezepte weiterhin elektronisch ausstellen. Ihre Patienten müssen dann in der Apotheke (egal, in welcher) lediglich die E-Card vorlegen, um das Rezept einzulösen. In Apotheken, die (noch) kein Lesegerät haben, genügt es bis auf Weiteres auch, sich auszuweisen.