Entlastung

500 Euro für Bauern und Selbstständige

Auch Selbstständige sind von den steigenden Preisen betroffen.
Auch Selbstständige sind von den steigenden Preisen betroffen. imago images/Westend61
  • Drucken

Das Finanzministerium bringt eine einmalige Gutschrift für die Krankenversicherung auf den Weg. In Summe geht es um 80 Millionen Euro.

Im dritten Teil des Anti-Teuerungspakets der Regierung werden auch Selbstständige und Bauern bedacht: 226.000 Unternehmer sowie Land- und Forstwirte erhalten eine „außerordentliche Gutschrift“ für ihre Krankenversicherung von bis zu 500 Euro, heißt es aus dem Finanzministerium. Die Kosten für die Entlastung betragen rund 80 Millionen Euro.

Konkret haben Personen, die am 31. August 2022 bzw. 31. Mai 2022 bei Land- und Forstwirten in der Krankenversicherung pflicht- oder selbstversichert sind, – ab einer Beitragsgrundlage von 566 Euro – Anspruch auf die gestaffelte Gutschrift. Voraussetzung ist, dass die monatliche Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung zu diesem Zeitpunkt 2900 Euro nicht übersteigt. Die maximale Entlastung in Höhe von 500 Euro steht ab einer monatlichen Beitragsgrundlage von 1200 Euro bis 2100 Euro zu. Bei einer geringeren Beitragsgrundlage steht gestaffelt ein Betrag von beginnend 160 bis 420 Euro zu. Bei höheren Grundlagen verringert sich die Gutschrift von 440 auf 100 Euro bei einer monatlichen Beitragsgrundlage von 2700 bis 2900 Euro.

Steuerfrei bis 24.500 Euro

„Dadurch ist die Wirkung mit der Entlastung durch den Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer sowie geringverdienende Pensionisten vergleichbar“, sagt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Überdies ist die Gutschrift grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit und pfändbar, vermindert aber den Teuerungsabsetzbetrag im Bereich der Einkommensteuer. Übersteigt das Gesamteinkommen 24.500 Euro, muss die Gutschrift allerdings der Einkommensteuerbemessungsgrundlage hinzugerechnet werden.

(auer)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.