Maske-Tragen und Zutrittsverbote statt Daheimbleiben: Vorgespräche zur Aufhebung der Quarantäne für Covid-19 gab es bereits. Fraglich ist, ob sie für alle Infizierten gelten soll.
Es wird nun doch schneller gehen als gedacht. Bereits nächste Woche soll das Gesundheitsministerium den Entwurf einer Verordnung vorlegen, mit der die Quarantäne für Covid-19 aufgehoben wird. Vorgespräche mit den Sozialpartnern gab es bereits. Forderungen einzelner Epidemiologen und Landespolitiker – z. B. aus Oberösterreich – ebenso.
Die Details sind noch offen, aber es dürfte darauf hinauslaufen, dass Covid-19 zwar eine anzeigepflichtige Erkrankung bleibt, Infizierte jedoch bereits ab Tag eins das Haus verlassen dürfen. Allerdings mit „Verkehrsbeschränkungen“, die in der Verordnung geregelt werden. Vorstellbar sind jene Auflagen, die der neue § 7b des Epidemiegesetzes nennt, der auch die Basis für die Verordnung ist.
Demnach dürften Infizierte bestimmte Orte wie Spitäler gar nicht betreten (außer sie arbeiten dort). In manchen öffentlichen Bereichen (z. B. öffentlichen Verkehrsmitteln) müsste man Maske tragen. Beibehalten wird, so hört man, eventuell die Option des Freitestens nach fünf Tagen – nur dass man sich künftig von Auflagen und nicht von der Quarantäne freitestet.