Corona

Warum das Aus der Quarantäne bevorsteht

Frisch infiziert ins Bad in der Menge? Trotz Isolierungs-Aus wohl nicht die beste Idee.
Frisch infiziert ins Bad in der Menge? Trotz Isolierungs-Aus wohl nicht die beste Idee.(c) Guo Chen Xinhua / Eyevine / picturedesk.com (Guo Chen Xinhua)
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Maske-Tragen und Zutrittsverbote statt Daheimbleiben: Vorgespräche zur Aufhebung der Quarantäne für Covid-19 gab es bereits. Fraglich ist, ob sie für alle Infizierten gelten soll.

Es wird nun doch schneller gehen als gedacht. Bereits nächste Woche soll das Gesundheitsministerium den Entwurf einer Verordnung vorlegen, mit der die Quarantäne für Covid-19 aufgehoben wird. Vorgespräche mit den Sozialpartnern gab es bereits. Forderungen einzelner Epidemiologen und Landespolitiker – z. B. aus Oberösterreich – ebenso.

Die Details sind noch offen, aber es dürfte darauf hinauslaufen, dass Covid-19 zwar eine anzeigepflichtige Erkrankung bleibt, Infizierte jedoch bereits ab Tag eins das Haus verlassen dürfen. Allerdings mit „Verkehrsbeschränkungen“, die in der Verordnung geregelt werden. Vorstellbar sind jene Auflagen, die der neue § 7b des Epidemiegesetzes nennt, der auch die Basis für die Verordnung ist.

Demnach dürften Infizierte bestimmte Orte wie Spitäler gar nicht betreten (außer sie arbeiten dort). In manchen öffentlichen Bereichen (z. B. öffentlichen Verkehrsmitteln) müsste man Maske tragen. Beibehalten wird, so hört man, eventuell die Option des Freitestens nach fünf Tagen – nur dass man sich künftig von Auflagen und nicht von der Quarantäne freitestet.

Symptomlos, leicht krank oder alle?

Fraglich ist, ob die Aufhebung der Quarantäne für alle Infizierten gilt. Wer schwer krank ist, wird meist nicht hinausgehen – die Grenze zwischen symptomlos und leichten Symptomen ist jedoch fließend. „Um hier zu differenzieren, müssten Symptome bei der Ansteckungsfähigkeit jedenfalls wirklich einen Unterschied machen“, sagt Karl Stöger, Professor für Medizinrecht an der Uni Wien und Mitglied der Stabsstelle Gecko.

Überhaupt braucht es für die Verordnung noch ein paar medizinische Klärungen: Laut den Gesetzesmaterialien zu § 7b ist nämlich Voraussetzung für die Verordnung, „dass von dem betroffenen Krankheitserreger keine ernstliche und erhebliche Gefahr für die Gesundheit anderer Personen ausgeht . . . Nur bei Krankheitserregern, die in der Regel einen milden Krankheitsverlauf auslösen, erscheint das Entfallen von bescheidmäßig angeordneten Maßnahmen vertretbar und sachgerecht.“ Im „Presse“-Interview sagte Gecko-Chefin Katharina Reich deshalb kürzlich wohl nicht von ungefähr, es werde derzeit diskutiert, ob Covid mit der Influenza oder einem grippalen Infekt vergleichbar sei.

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Katharina Reich ist Co-Leiterin der Stabsstelle Gecko und Sektionschefin im Ministerium.
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Aus Angst vor der Quarantäne würden immer mehr Menschen ihre Infektion verheimlichen, sagt die Gecko-Chefin. Und sie rechnet damit, dass bald ein Betten-Grenzwert im Spital „geknackt“ wird.

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