U-Ausschuss

Ex-ÖBAG-Chef Schmid soll behördlich vorgeführt werden

Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid
Ex-ÖBAG-Chef Thomas SchmidAPA/HANS PUNZ
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Ein entsprechender Antrag wird am Donnerstag beschlossen. Behörden sind berechtigt, "Zwangsgewalt in erforderlichem und angemessenem Ausmaß anzuwenden“.

Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid soll nach mehrmaligem Nichterscheinen im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss behördlich vorgeführt werden. Einen entsprechenden Antrag wollen die Fraktionen morgen, Donnerstag, im U-Ausschuss beschließen. Bis dato war Schmid dreimal geladen, erschien aber nicht.

Zuletzt scheiterten diverse Zustellversuche. Schmids Hauptwohnsitz befindet sich mittlerweile in den Niederlanden. Selbst Ladungen im Wege der Amtshilfe über die Österreichische Botschaft Den Haag, den Vertrauensanwalt der Botschaft und einen niederländischen Gerichtsvollzieher blieben vorerst erfolglos.

In dem Antrag auf Vorführung werden die Behörden angewiesen, den Ex-ÖBAG-Chef zur Befragung vor dem ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss am 6. September bzw. zum ehestmöglichen Termin durch die zuständige Sicherheitsbehörde vorzuführen. "Zum Zwecke der Vorführung sind die Sicherheitsbehörden berechtigt, Zwangsgewalt in erforderlichem und angemessenem Ausmaß anzuwenden", heißt es darin. Sofern kein gelinderes Mittel besteht, soll Schmid durch die zuständige Sicherheitsbehörde angehalten werden.

Der Antrag richtet sich an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) als oberste Sicherheitsbehörde. Zusätzlich werden unter anderem auch Justizministerium, WKStA, Staatsanwaltschaft Wien und der Magistrat der Bundeshauptstadt informiert.

(APA)

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