Gesetzesentwurf

Bleibt der Hinweisgeberschutz zahnlos?

Vertraulichkeit ist ein wichtiger Faktor beim Hinweisgeberschutz.
Vertraulichkeit ist ein wichtiger Faktor beim Hinweisgeberschutz. (c) Marin Goleminov
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Bald müssen Unternehmen ab einer gewissen Größe Meldekanäle für Whistleblower haben. Negiert man das, drohen aber keine Strafen. Ist das EU-konform? Und welche guten Gründe, die Sache ernst zu nehmen, gibt es dennoch?

Wien. Ab wann müssen Unternehmen Meldekanäle für Whistleblower einrichten? Auch ein gutes halbes Jahr nach Ablauf der unionsrechtlichen Umsetzungsfrist stehen dafür noch nicht alle Stichtage fest. Bis zum 15. Juli läuft die Begutachtungsfrist für das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), beschlossen werden kann es erst nach der Sommerpause des Nationalrats – also im kommenden Herbst.

Mit der Verpflichtung, Meldekanäle zu schaffen, sind dann größere Firmen mit einer Mitarbeiterzahl ab 250 als Erste dran, der Gesetzesentwurf sieht dafür jedoch eine Übergangsfrist von sechs Monaten vor – das wird sich also noch bis ins Frühjahr hinziehen. Und kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitern haben dafür von vornherein bis 18. Dezember 2023 Zeit. Nach Schätzungen sind insgesamt über 7000 heimische Firmen betroffen.

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