Versicherungsrecht

Wann wird ein Auto „verwendet“?

In einem Fall ging es um die missglückte Reparatur eines Autos und einen dadurch verursachten Großbrand (Archivbild).
In einem Fall ging es um die missglückte Reparatur eines Autos und einen dadurch verursachten Großbrand (Archivbild).(c) Getty Images (Jon Cherry)
  • Drucken

Für Schäden bei der „Verwendung“ eines Kraftfahrzeugs muss die Privathaftpflichtversicherung nicht zahlen. Wie das auszulegen ist, dazu gibt es nun Klarstellungen vom Obersten Gerichtshof.

Wien. Mit höchstgerichtlichen Entscheidungen zu versicherungsrechtlichen Themen ging es zuletzt Schlag auf Schlag. In zwei kürzlich entschiedenen Fällen ging es um Haushaltsversicherungen – genauer, um die dabei inkludierte Privathaftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden, die versicherte Personen Dritten zufügen – Beispiele sind etwa Unfälle beim Radfahren oder das Vernachlässigen der Streupflicht vor dem Eigenheim im Winter, wenn dadurch jemand stürzt und sich verletzt.

Typischerweise durch die Versicherungsbedingungen ausgenommen sind allerdings Schäden bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen – denn dafür gibt es ohnehin die Kfz-Haftpflicht. Die beiden Fälle zeigen jedoch, dass es da durchaus Abgrenzungsfragen und Deckungslücken geben kann.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.