Gesetz

Neos wollen Änderungen bei Ehen von Minderjährigen

Symbolbild: Eheringe
Symbolbild: Eheringe(c) imago/Rene Traut
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Entweder soll es künftig eine inhaltliche Prüfung bei der Ausnahmeregelung geben, oder das Ehealter generell auf 18 angehoben werden, fordern die Neos.

Die Neos fordern eine Änderung der Regelungen für die Eheschließung von Minderjährigen. Derzeit ist eine Heirat zwar grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt, eine Ausnahmeregelung sieht aber die Möglichkeit zur Ehe auch ab 16 vor, wenn die Eltern dem zustimmen. Inhaltlich muss das Gericht dies aber nicht prüfen, kritisierte Neos-Jugendsprecher Yannick Shetty. Dies soll sich ändern - oder das Ehealter ausnahmslos auf 18 Jahre ansteigen.

Personen ab 16 Jahren dürfen derzeit dann heiraten, wenn ein Gericht sie auf ihren Antrag hin für ehefähig erklärt. Das muss es tun, wenn der künftige Ehegatte selbst bereits volljährig ist und der oder die Minderjährige für die Ehe reif erscheint; nötig ist dafür die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Bei einer Verweigerung der Zustimmung wiederum kann das Gericht diese ersetzen, wenn keine gerechtfertigten Gründe dafür vorliegen.

Weibliche Minderjährige gegen ihren Willen verheiratet

Erfahrungen der Kinder- und Jugendanwaltschaften würden zeigen, dass vor allem weibliche Minderjährige gegen ihren Willen von ihren Eltern verheiratet werden, so Shetty. Aus diesem Grund habe etwa Deutschland schon vor Jahren das Heiratsalter ohne Ausnahmen auf 18 Jahre angehoben. In Österreich gibt es aber noch immer die Ausnahmeregelung. "Die Gerichte nehmen jedoch keine inhaltliche Prüfung vor, sondern überprüfen lediglich, ob die Zustimmung der Eltern vorliegt."

Im Regierungsprogramm ist zwar die Prüfung der generellen Anhebung des Ehealters festgehalten. Seither habe sich aber nichts getan, so Shetty. In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung habe Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nun angegeben, keine Daten über die Anzahl der in Österreich geschlossenen "Kinderehen" zu haben. Es wäre eine "einfache Lösung, dafür zu sorgen, dass die Gerichte derlei Anträge auch inhaltlich prüfen", meinte Shetty. "Wenn das nicht hilft, muss die Ausnahmeregelung für das Heiratsalter komplett abgeschafft werden. Aber Kinderrechte sind dieser Bundesregierung offenbar egal."

(APA)

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