Kinderschutz

Wien verlangt von Kindergarten-Betreibern künftig Schutzkonzepte

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Vorgabe solle sowohl für städtische als auch für private Einrichtungen gelten, berichtet Stadtrat Christoph Wiederkehr. Das entsprechende Gesetz soll noch heuer beschlossen werden.

Wien wird nach den jüngsten Fällen von Missbrauchsverdacht Maßnahmen in die Wege leiten. Kinderschutz soll gesetzlich verankert werden - mit Folgen für die elementarpädagogischen Einrichtungen. Vorgesehen ist unter anderem, dass Kindergärten künftig ein Schutzkonzept erstellen und Kinderschutzbeauftragte einsetzen müssen, wie Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos) mitteilte. In der zuständigen MA 10 wird eine Kompetenzstelle geschaffen.

Wiederkehr hat nach dem Verdachtsfall in einem Kindergarten - der nicht zuletzt deswegen für Diskussionen sorgte, weil Eltern eine zu späte Information beklagt haben - bereits Schritte gesetzt. So wurde die Leiterin der Magistratsabteilung 10 (Kindergärten) ihres Postens enthoben. Nun folgt auch eine legislative Initiative. Sie fuße auf Maßnahmen, die die Expertenrunde zum Aktionsplan Kinderschutz empfohlen hat, erläuterte der pinke Stadtrat. Das Gremium hat am Mittwochabend getagt.

Schutzkonzept auch für private Einrichtungen verpflichtend

Als zentrale Neuerung wird nun eine Verankerung des Kinderschutzes festgeschrieben. Im Gesetz soll ausdrücklich festgehalten sein, dass es zu einer wichtigen Aufgabe der Kindergärten gehört, den Schutz von Kindern vor physischer und psychischer Gewalt sicherzustellen. Es sieht zudem verpflichtende Kinderschutzkonzepte für Betreiber vor.

Diese Vorgabe wird sowohl im Wiener Kindergartengesetz als auch im Wiener Tagesbetreuungsgesetz - das für Kindergruppen und Tageseltern gilt - integriert. Es gilt dann für alle elementarpädagogischen Einrichtungen in Wien, also nicht nur für die städtischen Standorte, sondern auch für die privaten. Auch müssen Betreiber künftig Kinderschutzbeauftragte ernennen sowie regelmäßige Schulungen und Fortbildungen anbieten bzw. ermöglichen.

Beschluss des Gesetzes noch heuer

Der Gesetzesentwurf ist bereits in Abstimmung mit Fachleuten. Er soll im Spätsommer im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens aufliegen. Der Beschluss soll noch vor dem Jahresende erfolgen.

Der Rahmen und die inhaltlichen Schwerpunkte für die nötigen Schutzkonzepte werden aktuell erarbeitet, hieß es. Damit soll ein "Grundgerüst" angeboten werden, an dem sich alle Einrichtungen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren können. Auch diese, betont Wiederkehr, sollen durch die Konzepte geschützt werden. Denn sie geben klare Abläufe vor, die auch Sicherheit geben würden und präventiv wirken könnten.

„Kinderschutz steht über allem"

Wiederkehr beteuerte: "Kinderschutz steht in Wien über allem und mit dem Aktionsplan werden Kinderrechte gestärkt." Alle Fachleute seien sich einig gewesen, dass eine gesetzliche Verankerung wichtig und notwendig sei.

Hedwig Wölfl, die Geschäftsführerin des Kinderschutzzentrums "möwe" und Mitglied des Gremiums, zeigte sich in einer Stellungnahme ebenfalls erfreut: "Es ist sehr gut, dass nun konkrete Schritte gesetzt werden, damit nach der Aufregung in den letzten Wochen Eltern wieder Vertrauen und ein gutes Gefühl haben, wenn ihre Kinder in einer Wiener Einrichtung betreut werden." Klare Regeln des Miteinander würden ein förderliches und schützendes Umfeld im pädagogischen Alltag schaffen.

Auch für Caroline Culen, die Geschäftsführerin der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit, betonte, dass man die Verpflichtung zur Entwicklung von Kinderschutzkonzepten schon seit Jahren als essenziell für die Qualitätssicherung in Betreuungseinrichtungen ansehe. "Die Stadt Wien setzt hier einen großen Schritt. Wichtig und richtig wäre aus unserer Sicht ein Bundeskinderschutzgesetz, um für alle Kinder in Österreich Bildungs- und Freizeiträume zu sicheren Orten zu machen“, meinte Culen.

(APA)

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