Parteifinanzen

Grünen droht Strafe wegen nicht zurückgezahlter Zinsen

Der Rechnungshof wertet ein zinsfreies Darlehen des Grünen Parlamentsklubs als unzulässige Parteispende. Auch die Neos werden wegen eines Inserats der Europafraktion gemeldet.

Den Grünen droht erstmals eine Strafe für eine mutmaßlich unzulässige Parteispende. Konkret handelt es sich um Mittel des Grünen Parlamentsklubs, die nach dem Rauswurf aus dem Nationalrat im Jahr 2017 von der Grünen Bundespartei genutzt wurden. Zwar wurden die Gelder 2020 wieder zurückgezahlt - allerdings ohne Zinsen. Den Zinsvorteil wertet der Rechnungshof nun als verbotene Spende des Klubs an die Partei in Höhe von 11.000 Euro. Eine Meldung gibt es auch gegen die NEOS.

Der Rechnungshof beziffert die Einlagen des Parlamentsklubs in dem von den Grünen genutzten "Cashpool" mit rund einer Million Euro. Für den Politikwissenschafter Hubert Sickinger stellt das Vorgehen der Grünen Partei in diesem Fall "natürlich eine Sorglosigkeit" dar. Denn ein zinsloses Darlehen unterstütze natürlich die Partei, sagte er der APA. Die zu erwartende Strafhöhe sei für die Grünen aber finanziell verkraftbar.

Was ist eine Parteispende?

Eine weitere Meldung des Rechnungshofs an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt betrifft die Frage, was genau als Spende zu werten ist und was nicht. Konkret hat die Ortsgruppe in Bad Fischau-Brunn der niederösterreichischen Grünen 2020 10.000 Euro von der Bürgerliste Bad Fischau-Brunn erhalten. Diese hatte sich im Jahr davor aufgelöst und ist nach Angaben der Grünen in die neue Ortsgruppe übergegangen. Der Rechnungshof erkannte aber weder eine Verschmelzung noch eine Umgründung und wertete dies daher als Spende über der Spendenobergrenze von 7612,50 Euro. Die Entscheidung liegt nun beim Parteien-Senat im Kanzleramt.

Die Partei habe 2020 beim Rechnungshof entsprechend nachgefragt, hielt der Landesgeschäftsführer der Grünen Niederösterreich, Hikmet Arslan, zu der Ortsgruppe im Bezirk Wiener Neustadt in einer Aussendung fest: "Der Rechnungshof hat uns damals auf den zuständigen Wirtschaftsprüfer verwiesen. Dieser Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hat festgestellt, dass es sich in diesem Falle um keine Spende handelt." Wenn der Rechnungshof dies nun anders sehe, werde man selbstverständlich den Empfehlungen des Rechnungshofes nachkommen, betonte Arslan.

Neos-Inserat hätte als Spende ausgewiesen werden müssen

Auch gegen die NEOS hat der Rechnungshof am Freitag eine Meldung an den Parteien-Senat erstattet. Hier geht es um ein Inserat für die EU-Abgeordnete Claudia Gamon, das die Europafraktion "Renew Europe" im Juli 2020 in den "Vorarlberger Nachrichten" platziert hatte. Aus Sicht des Rechnungshofs hätten die Neos dies als Spende der Europafraktion im Rechenschaftsbericht 2020 ausweisen müssen. Zudem moniert der Rechnungshof, dass auch hier die Kosten von 8.500 Euro die Spendenobergrenze überstiegen hatten.

Die NEOS zeigten sich in einer Stellungnahme überzeugt, die Regeln des Parteiengesetzes korrekt angewandt zu haben. "Sollte der UPTS zu einer anderen Auffassung kommen, werden wir dies in Zukunft natürlich anders handhaben", sagte ein Parteisprecher. Das Inserat entspreche jedenfalls den strengen Regeln des Europäischen Parlaments und sei von der Fraktion "Renew Europe" entworfen und gebucht worden.

Sollte der Parteien-Senat im Kanzleramt die Ansicht des Rechnungshofs bestätigen, wären es sowohl für die Grünen als auch die Neos die jeweils ersten Strafen nach dem Parteiengesetz. Die vom UPTS verhängten Geldbußen von über drei Mio. Euro richteten sich bisher ausschließlich gegen die größeren Parteien ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie das Team Stronach.

(APA)

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