Letzter Ausweg Privatkonkurs

Der unerwünschte Gast: Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt

Während der Staat das Entschulden erleichtert, lassen Schuldner sich lieber regelmäßig von einem Gerichtsvollzieher besuchen.

An den vergilbten Wänden hängen Bilder der Kinder, auf dem überfüllten Tisch packt der Gerichtsvollzieher seinen Laptop aus. Die Schuldnerin steht teilnahmslos im Raum und zieht an ihrer Zigarette. Nach einiger Zeit nimmt sie zwar die Exekutionsbewilligung in die Hand, scheint sie aber nicht zu lesen. Dass sie zuerst die falsche in der Hand hält, fällt ihr nämlich nicht auf.

„Was passiert mit den Schulden, wenn ich tot bin?“, ist ihre einzige Frage. „Wenn Sie sterben, ist die Angelegenheit erledigt“, so die trockene Antwort von Theo Berg. Berg ist Gerichtsvollzieher und möchte seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen. Dafür ist Vorarlberg – das Bundesland, in dem er tätig ist – zu klein.

Besuche wie diese stehen auf seiner Tagesordnung, und routiniert nimmt er der Schuldnerin die Daten für ein Vermögensverzeichnis ab. Spareinlagen, Eigentumsrechte und Verdienste werden aufgelistet. Von diversen Pensionsversicherungen in Österreich und Liechtenstein erhält sie knapp 400 Euro, ansonsten lebt sie von ihrem Ehemann. Dann zieht Berg eine Halterabfrage aus der Gerichtsakte hervor. Wem denn das Auto gehöre, das auf sie zugelassen sei, fragt er.

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