Gastbeitrag

Geld für Passagiere: Vom zu heißen Kaffee bis zum Treppensturz

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ArchivbildAPA/AFP/JOHN MACDOUGALL
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Wie die strenge Haftung der Fluggesellschaft entstand.

Wien. Vielen Flugreisenden ist das Montrealer Übereinkommen (MÜ) durch flüchtige Lektüre der Buchungsunterlagen ein Begriff. Wenn nicht dadurch, dann jedenfalls durch die – zum Teil kurios anmutenden – Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), die in den vergangenen Jahren dazu ergangen sind.

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So entschied der EuGH etwa 2019 in der Rechtssache Niki Luftfahrt, dass die Fluggesellschaft für Kaffeeverbrühungen eines Passagiers haftet („Die Presse“ berichtete). Die jüngste Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Austrian Airlines hatte einen Treppensturz zum Anlass und verschärfte das Haftungsregime noch einmal.

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