Entscheidung

VfGH lehnt Antrag auf Legalisierung von Cannabis ab

REUTERS
  • Drucken

Ein Niederösterreicher hatte vorgebracht, dass das Cannabis-Verbot in Österreich unsachlich sei. Die Höchstrichter bezeichneten den Antrag allerdings als „aussichtslos“.

Der Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag auf Legalisierung von Cannabis in Österreich abgelehnt. Das Höchstgericht bezeichnete die Aufhebung des geltenden Verbots als „aussichtslos“.

Ein Niederösterreicher hatte vorgebracht, dass dieses Verbot angesichts des sehr geringen Risikos einer psychischen oder physischen Abhängigkeit unverhältnismäßig und unsachlich sei. Das Suchtpotential sei im Vergleich zu Alkohol und Nikotin auch viel geringer, so der Antragsteller. In einem sogenannten Individualantrag argumentierte der Mann mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft über die Cannabispflanze und ihre Gefährlichkeit sowie den geänderten gesellschaftlichen Anschauungen.

Regelung des Konsums ist politische Frage

Die Höchstrichter sehen das anders. Cannabis sei ein Suchtmittel, das von völker- und unionsrechtlichen Rechtsakten erfasst wird. „Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, den Konsum von auf solche Weise erfassten Suchtmitteln strenger zu regeln als den Konsum anderer Suchtmittel, etwa von Alkohol oder Tabakwaren“, heißt es vonseiten des VfGH. Es ist demnach eine politische Frage, wie der Konsum von Cannabis geregelt wird.

Vor diesem Hintergrund erscheine der Antrag auf Aufhebung des Verbotes aussichtslos, so der VfGH. Er lehnte daher die Behandlung des Antrags einstimmig ab.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte zuletzt bei einer Pressekonferenz die Legalisierung von Cannabis, wie sie die Ampelkoalition in Deutschland plant, strikt abgelehnt. „Das halten wir für den völlig falschen Weg“, meinte er.

(Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.