Streaming

Internetnutzung des ORF wird kostenpflichtig

PK ORF Kultursommer 2022 Wien, Prater, 08. 06. 2022 Roland WEIszMANN - Roland WEISSMANN *** PK ORF Cultural Summer 2022
PK ORF Kultursommer 2022 Wien, Prater, 08. 06. 2022 Roland WEIszMANN - Roland WEISSMANN *** PK ORF Cultural Summer 2022IMAGO/SKATA
  • Drucken

Das Verfassungsgericht kippt die Gratisnutzung: Die Gesetzeslücke muss bis 2023 geschlossen werden.

Wenn der GIS-Kontrolleur künftig an der Haustür klingelt, wird man sich nicht mehr damit aus der Affäre ziehen können, dass man kein TV- oder Radiogerät besitzt und die ORF-Programme nur via Internet am Computer, Laptop oder anderen mobilen Gerät konsumiert – wofür laut Rundfunkgebührengesetz keine Rundfunkgebühren und laut ORF-Gesetz auch kein Programmentgelt zu zahlen ist. Laut einem Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs VwGH aus dem Jahr 2015 ist Internet-Streaming nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren – womit für Computer mit Internetanschluss eben auch keine Rundfunkgebühr eingehoben werden darf. Nun hat der Verfassungsgerichtshof VfGH auf Antrag des ORF entschieden, dass das verfassungswidrig ist.

Das Höchstgericht kam zu dem Schluss, dass es gegen die Verfassung verstößt, dass die Nutzergruppe, die via Internet ORF schaut bzw. hört, derzeit nichts bezahlt. Schließlich habe eine Finanzierung über Programmentgelt einen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichernden Aspekt. Entsprechend sei es wesentlich, dass alle diejenigen, die via Rundfunk am öffentlichen Diskurs teilnähmen, in die gesetzliche Finanzierung des ORF einbezogen würden. Auf Antrag des ORF haben die Verfassungsrichter daher einige Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig aufgehoben – und sorgen dafür, dass der Gesetzgeber die sogenannte Streaminglücke, durch die dem ORF dieser Teil der Gebühreneinnahmen entgeht, in absehbarer Zeit schließen muss. Konkret bleibt bis Ende 2023 Zeit, das Gesetz entsprechend zu novellieren.

Gebührenabhängigkeit steigt

Die Abhängigkeit des ORF von Gebühreneinnahmen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Mittlerweile machen sie in etwa zwei Drittel des ORF-Umsatzes von einer Milliarde Euro jährlich aus. Weil es zuletzt viele Abmeldungen gab (u. a. weil die Zuschauer ins Internet abwandern), wurde im ORF dieser Tage eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Suche nach den Motiven für GIS-Abmeldungen befasst und Wege finden soll, wie man mehr Gebührenzahler generieren kann. Derzeit beträgt das Programmentgelt 18,59 Euro pro Monat. Inklusive Gebühren und Abgaben an Bund und Länder (einige verlangen keine) sowie Umsatzsteuer ergibt das eine Rundfunkgebühr von 22,45 bis 28,65 Euro im Monat.

(APA/i. w.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Analyse

Kommt jetzt eine Haushaltsabgabe statt der ORF-Gebühr?

Dass für die reine Internetnutzung der ORF-Programme keine GIS-Gebühr anfällt, hat der VfGH als verfassungswidrig beurteilt. Aber wie sollen die Konsumenten künftig zur Kasse gebeten werden? Und: Werden auch die zahlen, die den ORF gar nicht schauen? Einiges spricht dafür.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.