"Raubkopierer": Recht auf Anonymität

Datenschutzkommission verhindert Ausforschung privater Internet-Nutzer.

Wien. Wer die Anonymität im Internet schätzt, kann sich freuen, wer sie verdammt, wird sich ärgern: Die Datenschutzkommission erschwert mit einer aktuellen Empfehlung zurückzuverfolgen, wer zu welcher Zeit den Zugang eines Internet-Providers genutzt hat. Zwei Nutzer einer Tauschbörse, die bei der verbotenen Weitergabe von Musikstücken ertappt worden waren, haben mit ihrer Beschwerde dagegen Recht bekommen, dass ihr Provider ihre Ausforschung ermöglicht hat (K213.000/0005-DSK/2005).

Technischer Hintergrund: Private Internet-Nutzer erhalten von ihrem Provider meist "dynamische" IP-Adressen zugewiesen. IP steht für Internet Protocol. Anders als bei statischen IP-Adressen kann bei dynamischen die Nummer, unter der ein Rechner im WWW angemeldet ist, von Sitzung zu Sitzung wechseln.

An wen, das ist die Frage: Der Provider der beiden Tauschhändler, von der Musikindustrie auch "Raubkopierer" genannt, konnte jedenfalls mühelos feststellen, dass sie es waren, die an zwei bestimmten Tagen zu genau bestimmten Zeiten online waren. Weil sie dabei urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet haben, wurden sie auf Antrag einer Verwertungsgesellschaft vom Wiener Straflandesgericht ausgeforscht.

Laut Datenschutzkommission ist der Provider aber nicht berechtigt, Aufzeichnungen über die dynamischen IP-Adressen zu führen. Denn diese seien "Verkehrsdaten", die nach Datenschutzrecht nur soweit gespeichert bleiben dürfen, wie dies für Verrechnungszwecke notwendig ist (oder der Nutzer eingewilligt hat). Um aber beispielsweise zu kontrollieren, ob der User nicht die vereinbarte Nutzung überschritten hat, würde es reichen, sein Datenvolumen zu registrieren - ohne IP-Adresse.

Schädliches "Verpfeifen"

Franz Schmidbauer, Richter in Salzburg und Betreiber der Informationsplattform "Internet4Jurists", spricht von einem möglichen Ende der Auskunftspflicht. "Nachdem die Betreiber diese Daten nicht mehr speichern dürfen, können sie sich natürlich gegenüber Auskunft fordernden Gerichten darauf berufen, dass sie diese Daten nicht haben." Schmidbauer weiter: "Ich nehme an, dass sie darüber gar nicht unerfreut sind, weil die dauernde Auskunfterteilerei nicht nur aufwendig ist, sondern den Kunden als ,Verpfeifen` ausgelegt werden kann und damit geschäftsschädigend ist."
sSchmidbauer fragt sich, wie dieser verstärkte Datenschutz zur EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung passt, die in die entgegengesetzte Richtung gehe. Österreich muss die Internetdaten-Speicherung allerdings erst bis 15.März 2009 umsetzen.

Ob die IP-Adresse dynamisch bezogen wird, erkennt man als Nutzer an den Einstellungen des Computers: Unter Start > Systemsteuerung > Netzwerkverbindung muss in den Eigenschaften von "Internetprotokoll (TCP/IP)" das Kästchen "IP-Adresse automatisch beziehen" aktiviert sein.

www.internet4jurists.at
http://ipadresse.topsubmit.de


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