Schweißarbeit

Wer hat Anspruch auf Hitzefrei?

Selbst Bauarbeitende sind an die Zustimmung des Arbeitgebers gebunden (Archivbild).
Selbst Bauarbeitende sind an die Zustimmung des Arbeitgebers gebunden (Archivbild).REUTERS
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Die Hitzewelle macht den heimischen Arbeitskräften schwer zu schaffen: Die Arbeitsleistung sinkt, die Arbeitsqualität leidet und das Unfallrisiko steigt. Welche Umstände braucht es, um sich hitzefrei nehmen zu können?

Die steigenden Temperaturen erschweren es, konzentriert zu arbeiten. Neben Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Kreisproblemen kann es durch vermehrtes Schwitzen auch zu starkem Flüssigkeitsverlust kommen. Deshalb regelt die Arbeitsstättenverordnung in Österreich, dass bei Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung - dazu zählen sitzende Tätigkeiten im Büro - die Lufttemperatur zwischen 19 und 25 Grad Celsius betragen soll. Müssen Arbeitskräfte den ganzen Tag stehen, soll diese zwischen 18 und 24 Grad und bei hoher körperlicher Belastung mindestens 12 Grad betragen.

Ein gesetzliches Recht auf Hitzeferien oder Hitzefrei ab einer bestimmten Temperatur „gibt es nicht“, sagt Alexander Heider, Abteilungsleiter für Sicherheit, Gesundheit und Arbeit der AK Wien, aber „der Arbeitgeber muss von sich aus Maßnahmen setzen, um die Temperaturen abzusenken und unter 25 Grad zu halten. Tut er das nicht, können Arbeitnehmer - auch mit dem Betriebsrat - das gesetzliche Recht zum Schutz ihrer Gesundheit einfordern. Reagiert der Arbeitgeber nicht, kann (auch anonym) die Arbeitsinspektion von dem Mangel übermäßiger Hitze verständigt werden.“

Für den Fall, dass es nicht gelinge, die Raumtemperatur dauerhaft unter 30 Grad zu halten, ist der Arbeitsraum ungeeignet und darf aus Gesundheitsschutzgründen auch nicht genutzt werden. Könne nicht auf kühlere Arbeitsräume zurückgegriffen werden, gilt ab der Raumtemperatur von über 30 Grad in letzter Konsequenz bezahlt Hitzefrei.

Wenn die Nachbarn Hitzefrei fordern

In Deutschland gibt es mehr Bewegung in der Debatte rund um hitzefreie Stunden: Die Gewerkschaft Verdi hat kürzlich gefordert, die Arbeitszeit rechtsverbindlich zu verkürzen, wenn es draußen zu heiß ist. Auch für Österreich wären derartige Überlegungen gut vorstellbar, sagt Heider, denn „in den vergangenen Jahren sind die Sommermonate - statistisch belegt - immer heißer geworden. Daraus resultiert eine massive Zunahme der gesundheitlichen Belastung für Arbeitnehmer.“ Die Folgen wären auch negativ für Arbeitgeber, denn nicht nur die Produktivität leide, sondern auch Fehler und Unfälle häufen sich.

Rechtsanspruch bleibt aus

Selbst Bauarbeitende, die ab 32,5 Grad im Schatten hitzefrei beantragen können, sind an die Zustimmung des Arbeitgebers gebunden. Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, bisher gibt es keinen Rechtsanspruch. Gemäß dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) ist zumindest festgelegt, dass Bauarbeiter für die Stunden, in denen sie aufgrund der Hitze nicht arbeiten können, 60 Prozent ihres Stundenlohnes erhalten. Ein Anspruch darauf besteht im Sommer für höchstens 120 ausfallende Arbeitsstunden.

Um es Beschäftigten zu ermöglichen, die genaue Temperatur zu messen, hat die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) eine App entwickelt, die mittels „Echtzeit-Schnittstelle“ warnt, wenn die nächstgelegene Messstelle der Zamg die 32,5 Grad erreicht. Da nicht alle Firmen diese Regelung nutzen, fordert die GBH einen Rechtsanspruch für Arbeitnehmende.

Hitzefrei an Schulen

An Österreichs Schulen gilt das Schulzeitgesetz, in dem der Anspruch auf bis zu drei Tage schulfrei bei Unbenutzbarkeit des Schulgebäudes geregelt ist. Das Gesetz ziele aber auf Katastrophenfälle oder Wasserschäden ab, heißt es aus dem Bildungsministerium. Für freie Tage reiche auch an Schulen nicht aus, dass es „nur zu heiß ist“.

Für den Fall der Unbenutzbarkeit ist die zuständige Schulbehörde oder der zuständige Bundesminister verantwortlich. Schließlich betreffe es meist einzelne Schulgebäude und werde regional beschlossen.

Kühlen Kopf bewahren

Zu beachten gilt es für Arbeitnehmende,

  • Sonnenschutzeinrichtungen zu schließen, sodass keine direkte Sonnenstrahlung ins Büro gelangt.

  • Wärmequellen zu vermeiden, indem auch nicht benötigte Geräte im Büro abgeschaltet werden.

  • Die Bekleidung anzupassen, indem luft- und feuchtigkeitsdurchlässige Kleidung sowie offene Schuhe gewählt werden.

  • Genug zu trinken, denn der Körper verliert durch Schwitzen viel Flüssigkeit.

  • Die Ernährung an die hohen Temperaturen anzupassen und leichte Kost zu konsumieren.

  • Die Handgelenke mit kaltem Wasser anzufeuchten und Körpersignale zu beachten.

Arbeitgebende sind gefordert, 

  • Arbeitszeiten flexibel zu gestalten und Gleitzeit zu ermöglichen.
    Ventilatoren und Klimageräte einzusetzen, um die Temperatur in einzelnen Räumen zu senken.

  • Bekleidungsregeln zu lockern: An heißen Tagen hilft ein legerer Dresscode.

  • Getränke bereitzustellen: Mineralwasser unterstützt die körpereigene Wärmeregulation. Übrigens: Auf sehr kalte Getränke (mit Eiswürfeln) sollte verzichtet werden.

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