Dass für die reine Internetnutzung der ORF-Programme keine GIS-Gebühr anfällt, hat der VfGH als verfassungswidrig beurteilt. Aber wie sollen die Konsumenten künftig zur Kasse gebeten werden? Und: Werden auch die zahlen, die den ORF gar nicht schauen? Einiges spricht dafür.
Jetzt hat der ORF das, was er hören wollte, schwarz auf weiß: Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass es gegen die Verfassung verstößt, dass Nutzer, die die ORF-Programme ausschließlich über das Internet sehen oder hören, kein Programmentgelt zahlen. Bis Ende 2023 hat der Gesetzgeber Zeit, diese „Streaminglücke“ zu schließen – also jenen Verlust, der dem ORF dadurch entsteht, dass immer mehr Menschen sich mit dem Hinweis, die Programme nur via PC, Laptop oder Smartphone zu empfangen, von der GIS abmelden.
„Die Streaminglücke hätte den ORF mittelfristig vor enorme Herausforderungen gestellt“, heißt es vom ORF. „Der Einnahmenentgang wäre jedes Jahr um zusätzliche fünf bis sechs Millionen Euro angestiegen.“ Die Frage bleibt jedoch, warum der ORF sein Angebot im Internet nicht hinter einer Anmeldeschranke versteckt, die nur für zahlende Kunden aufgeht.